[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-gdbndverfschvdv-32":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"gdbndverfschvdv","Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2018-09-21","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgdbndverfschvdv\u002Fxml.zip",4142631,"§ 32","32","Ausbildungsleitung","Berufspraktische Studienzeiten","(1) Jede Ausbildungsbehörde bestellt im Benehmen mit der Hochschule eine Beamtin oder einen Beamten des gehobenen oder höheren Dienstes als Ausbildungsleitung sowie eine Vertretung.\n(2) Die Ausbildungsleitung lenkt und überwacht die Ausbildung der Studierenden während der berufspraktischen Studienzeiten.\n(3) Die Ausbildungsleitung berät 1.die Studierenden während der berufspraktischen Studienzeiten und\n2.die Ausbildenden.","GDBNDVERFSCHVDV - Studium - Berufspraktische Studienzeiten - § 32 Ausbildungsleitung\n\n(1) Jede Ausbildungsbehörde bestellt im Benehmen mit der Hochschule eine Beamtin oder einen Beamten des gehobenen oder höheren Dienstes als Ausbildungsleitung sowie eine Vertretung.\n(2) Die Ausbildungsleitung lenkt und überwacht die Ausbildung der Studierenden während der berufspraktischen Studienzeiten.\n(3) Die Ausbildungsleitung berät 1.die Studierenden während der berufspraktischen Studienzeiten und\n2.die Ausbildenden.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil 3","Abschnitt 3",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 31","Gliederung, Organisation und Durchführung","31",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 30","Zeugnis über die Leistungstests im Hauptstudium, Rangpunktzahl der Leistungstests im Hauptstudium","30",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 29","Leistungstests im Hauptstudium","29",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 33","Ausbildende","33",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 34","Praktikumsordnungen","34",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 35","Leistungstests in den praxisbezogenen Lehrveranstaltungen","35",[],false]