[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-gebrmstrv_2021-6":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"gebrmstrv_2021","Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Gebäudereiniger-Handwerk","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2020-11-17","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgebrmstrv_2021\u002Fxml.zip",1231617,"§ 6","6","Situationsaufgabe",null,"(1) Die Situationsaufgabe orientiert sich an einem Kundenauftrag und vervollständigt den Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz für die Meisterprüfung im Gebäudereiniger-Handwerk.\n(2) Die Situationsaufgabe wird vom Meisterprüfungsausschuss festgelegt. Der Ausschuss wählt für die Situationsaufgabe zwei der folgenden Arbeiten aus: 1.eine nicht-textile Oberfläche aufbereiten,\n2.eine textile Oberfläche aufbereiten,\n3.eine Desinfektionsmaßnahme durchführen,\n4.reinigen und pflegen von einem Teil oder mehreren Teilen oder der Gesamtheit a)einer Außenanlage,\nb)einer Fassade oder\nc)einer Industrieanlage und\n5.reinigen von einem Teil oder mehreren Teilen oder der Gesamtheit a)eines Verkehrsmittels oder\nb)einer Verkehrsleiteinrichtung.\nBei der Aufgabenstellung sind Arbeiten zu wählen, die nicht Gegenstand des Meisterprüfungsprojekts waren.\n(3) Für die Bearbeitung der Situationsaufgabe stehen dem Prüfling vier Stunden zur Verfügung.\n(4) Jede der beiden Arbeiten nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 bis 5 wird gesondert bewertet. Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe entspricht dem arithmetischen Mittel der Bewertungen der ausgeführten Arbeiten nach Absatz 2.","GEBRMSTRV_2021 - § 6 Situationsaufgabe\n\n(1) Die Situationsaufgabe orientiert sich an einem Kundenauftrag und vervollständigt den Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz für die Meisterprüfung im Gebäudereiniger-Handwerk.\n(2) Die Situationsaufgabe wird vom Meisterprüfungsausschuss festgelegt. Der Ausschuss wählt für die Situationsaufgabe zwei der folgenden Arbeiten aus: 1.eine nicht-textile Oberfläche aufbereiten,\n2.eine textile Oberfläche aufbereiten,\n3.eine Desinfektionsmaßnahme durchführen,\n4.reinigen und pflegen von einem Teil oder mehreren Teilen oder der Gesamtheit a)einer Außenanlage,\nb)einer Fassade oder\nc)einer Industrieanlage und\n5.reinigen von einem Teil oder mehreren Teilen oder der Gesamtheit a)eines Verkehrsmittels oder\nb)einer Verkehrsleiteinrichtung.\nBei der Aufgabenstellung sind Arbeiten zu wählen, die nicht Gegenstand des Meisterprüfungsprojekts waren.\n(3) Für die Bearbeitung der Situationsaufgabe stehen dem Prüfling vier Stunden zur Verfügung.\n(4) Jede der beiden Arbeiten nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 bis 5 wird gesondert bewertet. Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe entspricht dem arithmetischen Mittel der Bewertungen der ausgeführten Arbeiten nach Absatz 2.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 5","Fachgespräch","5",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 4","Meisterprüfungsprojekt","4",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 3","Ziel und Gliederung der Prüfung in Teil I","3",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 7","Gewichtung; Bestehen der Prüfung in Teil I","7",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 8","Ziel und Gliederung der Prüfung in Teil II","8",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 9","Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Gebäudereiniger-Betriebs analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“","9",[],false]