[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-geg-70":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"geg","Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2020-08-08","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgeg\u002Fxml.zip",3770109,"§ 70","70","Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen","Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen","Werden Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen, die zu Klimaanlagen oder sonstigen Anlagen der Raumlufttechnik im Sinne des § 65 Satz 1 gehören, erstmalig in ein Gebäude eingebaut oder werden sie ersetzt, hat der Bauherr oder der Eigentümer dafür Sorge zu tragen, dass die Wärmeaufnahme der eingebauten oder ersetzten Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen nach Anlage 8 begrenzt wird.","GEG - Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung - Einbau und Ersatz - Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen - § 70 Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen\n\nWerden Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen, die zu Klimaanlagen oder sonstigen Anlagen der Raumlufttechnik im Sinne des § 65 Satz 1 gehören, erstmalig in ein Gebäude eingebaut oder werden sie ersetzt, hat der Bauherr oder der Eigentümer dafür Sorge zu tragen, dass die Wärmeaufnahme der eingebauten oder ersetzten Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen nach Anlage 8 begrenzt wird.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Teil 4","Abschnitt 2","Unterabschnitt 3",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 69","Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen","69",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 68","Wärmerückgewinnung","68",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 67","Regelung der Volumenströme","67",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 71","Anforderungen an eine Heizungsanlage","71",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 71a","Gebäudeautomation","71a",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 71b","Anforderungen bei Anschluss an ein Wärmenetz und Pflichten für Wärmenetzbetreiber","71b",[],false]