[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-geg-71e":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"geg","Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2020-08-08","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgeg\u002Fxml.zip",3770117,"§ 71e","71e","Anforderungen an eine solarthermische Anlage","Anforderungen an Heizungsanlagen; Betriebsverbot für Heizkessel","Wird eine solarthermische Anlage mit Flüssigkeiten als Wärmeträger genutzt, müssen die darin enthaltenen Kollektoren oder das System mit dem europäischen Prüfzeichen „Solar Keymark“ zertifiziert sein, solange und soweit die Verwendung einer CE-Kennzeichnung nach Maßgabe eines Durchführungsrechtsaktes auf der Grundlage der Richtlinie 2009\u002F125\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (ABl. L 285 vom 31.10.2009, S. 10), die zuletzt durch die Richtlinie 2012\u002F27\u002FEU (ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 1) geändert worden ist, nicht zwingend vorgeschrieben ist. Die Zertifizierung muss nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgen.","GEG - Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung - Einbau und Ersatz - Anforderungen an Heizungsanlagen; Betriebsverbot für Heizkessel - § 71e Anforderungen an eine solarthermische Anlage\n\nWird eine solarthermische Anlage mit Flüssigkeiten als Wärmeträger genutzt, müssen die darin enthaltenen Kollektoren oder das System mit dem europäischen Prüfzeichen „Solar Keymark“ zertifiziert sein, solange und soweit die Verwendung einer CE-Kennzeichnung nach Maßgabe eines Durchführungsrechtsaktes auf der Grundlage der Richtlinie 2009\u002F125\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (ABl. L 285 vom 31.10.2009, S. 10), die zuletzt durch die Richtlinie 2012\u002F27\u002FEU (ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 1) geändert worden ist, nicht zwingend vorgeschrieben ist. Die Zertifizierung muss nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgen.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Teil 4","Abschnitt 2","Unterabschnitt 4",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 71d","Anforderungen an die Nutzung einer Stromdirektheizung","71d",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 71c","Anforderungen an die Nutzung einer Wärmepumpe","71c",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 71b","Anforderungen bei Anschluss an ein Wärmenetz und Pflichten für Wärmenetzbetreiber","71b",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 71f","Anforderungen an Biomasse und Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate","71f",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 71g","Anforderungen an eine Heizungsanlage zur Nutzung von fester Biomasse","71g",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 71h","Anforderungen an eine Wärmepumpen- oder eine Solarthermie-Hybridheizung","71h",[],false]