[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-geg-anlage-7":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"geg","Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2020-08-08","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgeg\u002Fxml.zip",3770189,"Anlage 7","anlage-7","(zu § 48)","Übergangsvorschriften","(Fundstelle: BGBl.\nI 2020, 1783 - 1786)\nNummer\tErneuerung,Ersatz oder erstmaligerEinbau von Außenbauteilen\tWohngebäudeund Zonen vonNichtwohngebäudenmit Raum-Solltemperatur ≥ 19 °C\tZonen vonNichtwohngebäuden mit Raum-Solltemperaturvon 12 bis \u003C 19 °C\nHöchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten Umax\nBauteilgruppe: Außenwände\n1a\tAußenwände:\tU = 0,24 W\u002F(m2·K)\tU = 0,35 W\u002F(m2·K)\n–\tErsatz oder\n–\terstmaliger Einbau\n1b,\tAußenwände:\tU = 0,24 W\u002F(m2·K)\tU = 0,35 W\u002F(m2·K)\n–\tAnbringen von Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, Mauervorsatzschalen oder Dämmschichten auf der Außenseite einer bestehenden Wand oder\n–\tErneuerung des Außenputzes einer bestehenden Wand\nBauteilgruppe:Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster, Glasdächer, Außentüren und Vorhangfassaden\n2a\tGegen Außenluft abgrenzende Fenster und Fenstertüren:\tUw = 1,3 W\u002F(m2·K)\tUw = 1,9 W\u002F(m2·K)\n–\tErsatz oder erstmaliger Einbau des gesamten Bauteils oder\n–\tEinbau zusätzlicher Vor- oder Innenfenster\n2b\tGegen Außenluft abgrenzende Dachflächenfenster:\tUw = 1,4 W\u002F(m2·K)\tUw = 1,9 W\u002F(m2·K)\n–\tErsatz oder erstmaliger Einbau des gesamten Bauteils oder\n–\tEinbau zusätzlicher Vor- oder Innenfenster\n2c\tGegen Außenluft abgrenzende Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster:\tUg = 1,1 W\u002F(m2·K)\tKeine Anforderung\n–\tErsatz der Verglasung oder verglaster Flügelrahmen\n2d\tVorhangfassaden in Pfosten-Riegel-Konstruktion, deren Bauart DIN EN ISO 12631: 2018-01 entspricht:\tUc = 1,5 W\u002F(m2·K)\tUc = 1,9 W\u002F(m2·K)\n–\tErsatz oder erstmaliger Einbau des gesamten Bauteils\n2e\tGegen Außenluft abgrenzende Glasdächer:\tUw\u002FUg = 2,0 W\u002F(m2·K)\tUw\u002FUg = 2,7 W\u002F(m2·K)\n–\tErsatz oder erstmaliger Einbau des gesamten Bauteils oder\n–\tErsatz der Verglasung oder verglaster Flügelrahmen\n2f\tGegen Außenluft abgrenzende Fenstertüren mit Klapp-, Falt-, Schiebe- oder Hebemechanismus:\tUw = 1,6 W\u002F(m2·K)\tUw = 1,9 W\u002F(m2·K)\n–\tErsatz oder erstmaliger Einbau des gesamten Bauteils\n3a\tGegen Außenluft abgrenzende Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster mit Sonderverglasung:\tUw\u002FUg = 2,0 W\u002F(m2·K)\tUw\u002FUg = 2,8 W\u002F(m2·K)\n–\tErsatz oder erstmaliger Einbau des gesamten Bauteils oder\n–\tEinbau zusätzlicher Vor- oder Innenfenster\n3b\tGegen Außenluft abgrenzende Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster mit Sonderverglasung:\tUg = 1,6 W\u002F(m2·K)\tKeine Anforderung\n–\tErsatz der Sonderverglasung oder verglaster Flügelrahmen\n3c,\tVorhangfassaden in Pfosten-Riegel-Konstruktion, deren Bauart DIN EN ISO 12631: 2018-01 entspricht, mit Sonderverglasung:\tUc = 2,3 W\u002F(m2·K)\tUc = 3,0 W\u002F(m2·K)\n–\tErsatz oder erstmaliger Einbau des gesamten Bauteils\n4\tEinbau neuer Außentüren (ohne rahmenlose Türanlagen aus Glas, Karusselltüren und kraftbetätigte Türen)\tU = 1,8 W\u002F(m2·K)(Türfläche)\tU = 1,8 W\u002F(m2·K)(Türfläche)\nBauteilgruppe:Dachflächen sowie Decken und Wände gegen unbeheizte Dachräume\n5a\tGegen Außenluft abgrenzende Dachflächen einschließlich Dachgauben sowie gegen unbeheizte Dachräume abgrenzende Decken (oberste Geschossdecken) und Wände (einschließlich Abseitenwände):\tU = 0,24 W\u002F(m2·K)\tU = 0,35 W\u002F(m2·K)\n–\tErsatz oder\n–\terstmaliger Einbau\nAnzuwenden nur auf opake Bauteile\n5b,\tGegen Außenluft abgrenzende Dachflächen einschließlich Dachgauben sowie gegen unbeheizte Dachräume abgrenzende Decken (oberste Geschossdecken) und Wände (einschließlich Abseitenwände):\tU = 0,24 W\u002F(m2·K)\tU = 0,35 W\u002F(m2·K)\n–\tErsatz oder Neuaufbau einer Dachdeckung einschließlich der darunter liegenden Lattungen und Verschalungen oder\n–\tAufbringen oder Erneuerung von Bekleidungen oder Verschalungen oder Einbau von Dämmschichten auf der kalten Seite von Wänden oder\n–\tAufbringen oder Erneuerung von Bekleidungen oder Verschalungen oder Einbau von Dämmschichten auf der kalten Seite von obersten Geschossdecken\nAnzuwenden nur auf opake Bauteile\n5c,\tGegen Außenluft abgrenzende Dachflächen mit Abdichtung:\tU = 0,20 W\u002F(m2·K)\tU = 0,35 W\u002F(m2·K)\n–\tErsatz einer Abdichtung, die flächig das Gebäude wasserdicht abdichtet, durch eine neue Schicht gleicher Funktion (bei Kaltdachkonstruktionen einschließlich darunter liegender Lattungen)\nAnzuwenden nur auf opake Bauteile\nBauteilgruppe:Wände gegen Erdreich oder unbeheizte Räume (mit Ausnahme von Dachräumen)sowie Decken nach unten gegen Erdreich, Außenluft oder unbeheizte Räume\n6a\tWände, die an Erdreich oder an unbeheizte Räume (mit Ausnahme von Dachräumen) grenzen, und Decken, die beheizte Räume nach unten zum Erdreich oder zu unbeheizten Räumen abgrenzen:\tU = 0,30 W\u002F(m2·K)\tKeine Anforderung\n–\tErsatz oder\n–\terstmaliger Einbau\n6b,\tWände, die an Erdreich oder an unbeheizte Räume (mit Ausnahme von Dachräumen) grenzen, und Decken, die beheizte Räume nach unten zum Erdreich oder zu unbeheizten Räumen abgrenzen:\tU = 0,30 W\u002F(m2·K)\tKeine Anforderung\n–\tAnbringen oder Erneuern von außenseitigen Bekleidungen oder Verschalungen, Feuchtigkeitssperren oder Drainagen oder\n–\tAnbringen von Deckenbekleidungen auf der Kaltseite\n6c,\tDecken, die beheizte Räume nach unten zum Erdreich, zur Außenluft oder zu unbeheizten Räumen abgrenzen:\tU = 0,50 W\u002F(m2·K)\tKeine Anforderung\n–\tAufbau oder Erneuerung von Fußbodenaufbauten auf der beheizten Seite\n6d\tDecken, die beheizte Räume nach unten zur Außenluft abgrenzen:\tU = 0,24 W\u002F(m2·K)\tU = 0,35 W\u002F(m2·K)\n–\tErsatz oder\n–\tErstmaliger Einbau\n6e,\tDecken, die beheizte Räume nach unten zur Außenluft abgrenzen,\tU = 0,24 W\u002F(m2·K)\tU = 0,35 W\u002F(m2·K)\n–\tAnbringen oder Erneuern von außenseitigen Bekleidungen oder Verschalungen, Feuchtigkeitssperren oder Drainagen oder\n–\tAnbringen von Deckenbekleidungen auf der Kaltseite\nWerden Maßnahmen nach den Nummern 1a, 1b, 5a, 5b, 5c, 6a, 6b, 6c, 6d oder 6e ausgeführt und ist die Dämmschichtdicke im Rahmen dieser Maßnahmen aus technischen Gründen begrenzt, so gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn die nach anerkannten Regeln der Technik höchstmögliche Dämmschichtdicke eingebaut wird, wobei ein Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit von λ = 0,035 W\u002F(m·K) einzuhalten ist.\nAbweichend von Satz 1 ist ein Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit von λ = 0,045 W\u002F(m·K) einzuhalten, soweit Dämmmaterialien in Hohlräume eingeblasen oder Dämmmaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden.\nWird bei Maßnahmen nach Nummer 5b eine Dachdeckung einschließlich darunter liegender Lattungen und Verschalungen ersetzt oder neu aufgebaut, sind die Sätze 1 und 2 entsprechend anzuwenden, wenn der Wärmeschutz als Zwischensparrendämmung ausgeführt wird und die Dämmschichtdicke wegen einer innenseitigen Bekleidung oder der Sparrenhöhe begrenzt ist.\nDie Sätze 1 bis 3 sind bei Maßnahmen nach den Nummern 5a, 5b, und 5c nur auf opake Bauteile anzuwenden.Werden Maßnahmen nach Nummer 1b ausgeführt, müssen die dort genannten Anforderungen nicht eingehalten werden, wenn die Außenwand nach dem 31.\nDezember 1983 unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet oder erneuert worden ist.Bei Ersatz der Verglasung oder verglaster Flügelrahmen gelten die Anforderungen nach den Nummern 2c, 2e und 3c nicht, wenn der vorhandene Rahmen zur Aufnahme der vorgeschriebenen Verglasung ungeeignet ist.\nWerden bei Maßnahmen nach Nummer 2c oder bei Maßnahmen nach Nummer 2e Verglasungen oder verglaste Flügelrahmen ersetzt und ist die Glasdicke im Rahmen dieser Maßnahmen aus technischen Gründen begrenzt, so gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn eine Verglasung mit einem Wärmedurchgangskoeffizienten von höchstens 1,3 W\u002F(m2·K) eingebaut wird.\nWerden Maßnahmen nach Nummer 2c an Kasten- oder Verbundfenstern durchgeführt, so gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn eine Glastafel mit einer infrarot-reflektierenden Beschichtung mit einer Emissivität εn ≤ 0,2 eingebaut wird.Sonderverglasungen im Sinne der Nummern 3a, 3b und 3c sind –Schallschutzverglasungen mit einem bewerteten Schalldämmmaß der Verglasung von Rw,R ≥ 40 dB nach DIN EN ISO 717-1: 2013-06 oder einer vergleichbaren Anforderung,\n–Isolierglas-Sonderaufbauten zur Durchschusshemmung, Durchbruchhemmung oder Sprengwirkungshemmung nach anerkannten Regeln der Technik oder\n–Isolierglas-Sonderaufbauten als Brandschutzglas mit einer Einzelelementdicke von mindestens 18 mm nach DIN 4102-13: 1990-05 oder einer vergleichbaren Anforderung.\nWerden Maßnahmen nach den Nummern 5b, 5c, 6b, 6c oder 6e ausgeführt, müssen die dort genannten Anforderungen nicht eingehalten werden, wenn die Bauteilfläche nach dem 31.\nDezember 1983 unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet oder erneuert worden ist.","GEG - Übergangsvorschriften - Anlage 7 (zu § 48) [1\u002F2]\n\n(Fundstelle: BGBl.\nI 2020, 1783 - 1786)\nNummer\tErneuerung,Ersatz oder erstmaligerEinbau von Außenbauteilen\tWohngebäudeund Zonen vonNichtwohngebäudenmit Raum-Solltemperatur ≥ 19 °C\tZonen vonNichtwohngebäuden mit Raum-Solltemperaturvon 12 bis \u003C 19 °C\nHöchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten Umax\nBauteilgruppe: Außenwände\n1a\tAußenwände:\tU = 0,24 W\u002F(m2·K)\tU = 0,35 W\u002F(m2·K)\n–\tErsatz oder\n–\terstmaliger Einbau\n1b,\tAußenwände:\tU = 0,24 W\u002F(m2·K)\tU = 0,35 W\u002F(m2·K)\n–\tAnbringen von Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, Mauervorsatzschalen oder Dämmschichten auf der Außenseite einer bestehenden Wand oder\n–\tErneuerung des Außenputzes einer bestehenden Wand\nBauteilgruppe:Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster, Glasdächer, Außentüren und Vorhangfassaden\n2a\tGegen Außenluft abgrenzende Fenster und Fenstertüren:\tUw = 1,3 W\u002F(m2·K)\tUw = 1,9 W\u002F(m2·K)\n–\tErsatz oder erstmaliger Einbau des gesamten Bauteils oder\n–\tEinbau zusätzlicher Vor- oder Innenfenster\n2b\tGegen Außenluft abgrenzende Dachflächenfenster:\tUw = 1,4 W\u002F(m2·K)\tUw = 1,9 W\u002F(m2·K)\n–\tErsatz oder erstmaliger Einbau des gesamten Bauteils oder\n–\tEinbau zusätzlicher Vor- oder Innenfenster\n2c\tGegen Außenluft abgrenzende Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster:\tUg = 1,1 W\u002F(m2·K)\tKeine Anforderung\n–\tErsatz der Verglasung oder verglaster Flügelrahmen\n2d\tVorhangfassaden in Pfosten-Riegel-Konstruktion, deren Bauart DIN EN ISO 12631: 2018-01 entspricht:\tUc = 1,5 W\u002F(m2·K)\tUc = 1,9 W\u002F(m2·K)\n–\tErsatz oder erstmaliger Einbau des gesamten Bauteils\n2e\tGegen Außenluft abgrenzende Glasdächer:\tUw\u002FUg = 2,0 W\u002F(m2·K)\tUw\u002FUg = 2,7 W\u002F(m2·K)\n–\tErsatz oder erstmaliger Einbau des gesamten Bauteils oder\n–\tErsatz der Verglasung oder verglaster Flügelrahmen\n2f\tGegen Außenluft abgrenzende Fenstertüren mit Klapp-, Falt-, Schiebe- oder Hebemechanismus:\tUw = 1,6 W\u002F(m2·K)\tUw = 1,9 W\u002F(m2·K)\n–\tErsatz oder erstmaliger Einbau des gesamten Bauteils\n3a\tGegen Außenluft abgrenzende Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster mit Sonderverglasung:\tUw\u002FUg = 2,0 W\u002F(m2·K)\tUw\u002FUg = 2,8 W\u002F(m2·K)\n–\tErsatz oder erstmaliger Einbau des gesamten Bauteils oder\n–\tEinbau zusätzlicher Vor- oder Innenfenster\n3b\tGegen Außenluft abgrenzende Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster mit Sonderverglasung:\tUg = 1,6 W\u002F(m2·K)\tKeine Anforderung\n–\tErsatz der Sonderverglasung oder verglaster Flügelrahmen\n3c,\tVorhangfassaden in Pfosten-Riegel-Konstruktion, deren Bauart DIN EN ISO 12631: 2018-01 entspricht, mit Sonderverglasung:\tUc = 2,3 W\u002F(m2·K)\tUc = 3,0 W\u002F(m2·K)\n–\tErsatz oder erstmaliger Einbau des gesamten Bauteils\n4\tEinbau neuer Außentüren (ohne rahmenlose Türanlagen aus Glas, Karusselltüren und kraftbetätigte Türen)\tU = 1,8 W\u002F(m2·K)(Türfläche)\tU = 1,8 W\u002F(m2·K)(Türfläche)\nBauteilgruppe:Dachflächen sowie Decken und Wände gegen unbeheizte Dachräume\n5a\tGegen Außenluft abgrenzende Dachflächen einschließlich Dachgauben sowie gegen unbeheizte Dachräume abgrenzende Decken (oberste Geschossdecken) und Wände (einschließlich Abseitenwände):\tU = 0,24 W\u002F(m2·K)\tU = 0,35 W\u002F(m2·K)\n–\tErsatz oder\n–\terstmaliger Einbau\nAnzuwenden nur auf opake Bauteile\n5b,\tGegen Außenluft abgrenzende Dachflächen einschließlich Dachgauben sowie gegen unbeheizte Dachräume abgrenzende Decken (oberste Geschossdecken) und Wände (einschließlich Abseitenwände):\tU = 0,24 W\u002F(m2·K)\tU = 0,35 W\u002F(m2·K)\n–\tErsatz oder Neuaufbau einer Dachdeckung einschließlich der darunter liegenden Lattungen und Verschalungen oder\n–\tAufbringen oder Erneuerung von Bekleidungen oder Verschalungen oder Einbau von Dämmschichten auf der kalten Seite von Wänden oder\n–\tAufbringen oder Erneuerung von Bekleidungen oder Verschalungen oder Einbau von Dämmschichten auf der kalten Seite von obersten Geschossdecken\nAnzuwenden nur auf opake Bauteile\n5c,\tGegen Außenluft abgrenzende Dachflächen mit Abdichtung:\tU = 0,20 W\u002F(m2·K)\tU = 0,35 W\u002F(m2·K)\n–\tErsatz einer Abdichtung, die flächig das Gebäude wasserdicht abdichtet, durch eine neue Schicht gleicher Funktion (bei Kaltdachkonstruktionen einschließlich darunter liegender Lattungen)\nAnzuwenden nur auf opake Bauteile\nBauteilgruppe:Wände gegen Erdreich oder unbeheizte Räume (mit Ausnahme von Dachräumen)sowie Decken nach unten gegen Erdreich, Außenluft oder unbeheizte Räume\n6a\tWände, die an Erdreich oder an unbeheizte Räume (mit Ausnahme von Dachräumen) grenzen, und Decken, die beheizte Räume nach unten zum Erdreich oder zu unbeheizten Räumen abgrenzen:\tU = 0,30 W\u002F(m2·K)\tKeine Anforderung\n–\tErsatz oder\n–\terstmaliger Einbau",{"teil":21},"Teil 9",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Anlage 6","(zu § 32 Absatz 3)","anlage-6",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Anlage 5","(zu § 31 Absatz 1)","anlage-5",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Anlage 4","(zu § 22 Absatz 1)","anlage-4",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Anlage 8","(zu den §§ 69 und 70)","anlage-8",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Anlage 9","(zu § 85 Absatz 6)","anlage-9",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Anlage 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