[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-geig-7":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"geig","Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2021-03-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgeig\u002Fxml.zip",1232001,"§ 7","7","Zu errichtende Nichtwohngebäude mit mehr als sechs Stellplätzen","Zu errichtende Gebäude","Wer ein Nichtwohngebäude errichtet, das über mehr als sechs Stellplätze innerhalb des Gebäudes oder über mehr als sechs an das Gebäude angrenzende Stellplätze verfügt, hat dafür zu sorgen, dass 1.mindestens jeder dritte Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet wird und\n2.zusätzlich mindestens ein Ladepunkt errichtet wird.","GEIG - Zu errichtende Gebäude - § 7 Zu errichtende Nichtwohngebäude mit mehr als sechs Stellplätzen\n\nWer ein Nichtwohngebäude errichtet, das über mehr als sechs Stellplätze innerhalb des Gebäudes oder über mehr als sechs an das Gebäude angrenzende Stellplätze verfügt, hat dafür zu sorgen, dass 1.mindestens jeder dritte Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet wird und\n2.zusätzlich mindestens ein Ladepunkt errichtet wird.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 3",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 6","Zu errichtende Wohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen","6",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 5","Errichtung eines Ladepunktes","5",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Leitungsinfrastruktur","4",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 8","Größere Renovierung bestehender Wohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen","8",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 9","Größere Renovierung bestehender Nichtwohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen","9",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 10","Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen","10",[],false]