[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-geig-8":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"geig","Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2021-03-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgeig\u002Fxml.zip",1232002,"§ 8","8","Größere Renovierung bestehender Wohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen","Bestehende Gebäude","(1) Wird ein Wohngebäude, das über mehr als zehn Stellplätze innerhalb des Gebäudes verfügt, einer größeren Renovierung unterzogen, welche den Parkplatz oder die elektrische Infrastruktur des Gebäudes umfasst, so hat der Eigentümer dafür zu sorgen, dass jeder Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet wird.\n(2) Wird ein Wohngebäude, das über mehr als zehn an das Gebäude angrenzende Stellplätze verfügt, einer größeren Renovierung unterzogen, welche den Parkplatz oder die elektrische Infrastruktur des Parkplatzes umfasst, so hat der Eigentümer dafür zu sorgen, dass jeder Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet wird.","GEIG - Bestehende Gebäude - § 8 Größere Renovierung bestehender Wohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen\n\n(1) Wird ein Wohngebäude, das über mehr als zehn Stellplätze innerhalb des Gebäudes verfügt, einer größeren Renovierung unterzogen, welche den Parkplatz oder die elektrische Infrastruktur des Gebäudes umfasst, so hat der Eigentümer dafür zu sorgen, dass jeder Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet wird.\n(2) Wird ein Wohngebäude, das über mehr als zehn an das Gebäude angrenzende Stellplätze verfügt, einer größeren Renovierung unterzogen, welche den Parkplatz oder die elektrische Infrastruktur des Parkplatzes umfasst, so hat der Eigentümer dafür zu sorgen, dass jeder Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet wird.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 4",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 7","Zu errichtende Nichtwohngebäude mit mehr als sechs Stellplätzen","7",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 6","Zu errichtende Wohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen","6",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 5","Errichtung eines Ladepunktes","5",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 9","Größere Renovierung bestehender Nichtwohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen","9",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 10","Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen","10",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 11","Gemischt genutzte Gebäude","11",[],false]