[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-geng-68":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":61},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"geng","Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1889-05-01","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgeng\u002Fxml.zip",1232246,"§ 68","68","Ausschluss eines Mitglieds","Beendigung der Mitgliedschaft","(1) Die Gründe, aus denen ein Mitglied aus der Genossenschaft ausgeschlossen werden kann, müssen in der Satzung bestimmt sein. Ein Ausschluss ist nur zum Schluss eines Geschäftsjahres zulässig.\n(2) Der Beschluss, durch den das Mitglied ausgeschlossen wird, ist dem Mitglied vom Vorstand unverzüglich durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Das Mitglied verliert ab dem Zeitpunkt der Absendung der Mitteilung das Recht auf Teilnahme an der Generalversammlung oder der Vertreterversammlung sowie seine Mitgliedschaft im Vorstand oder Aufsichtsrat.","GENG - Beendigung der Mitgliedschaft - § 68 Ausschluss eines Mitglieds\n\n(1) Die Gründe, aus denen ein Mitglied aus der Genossenschaft ausgeschlossen werden kann, müssen in der Satzung bestimmt sein. Ein Ausschluss ist nur zum Schluss eines Geschäftsjahres zulässig.\n(2) Der Beschluss, durch den das Mitglied ausgeschlossen wird, ist dem Mitglied vom Vorstand unverzüglich durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Das Mitglied verliert ab dem Zeitpunkt der Absendung der Mitteilung das Recht auf Teilnahme an der Generalversammlung oder der Vertreterversammlung sowie seine Mitgliedschaft im Vorstand oder Aufsichtsrat.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 5",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 67c","Kündigungsausschluss bei Wohnungsgenossenschaften","67c",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 67b","Kündigung einzelner Geschäftsanteile","67b",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 67a","Außerordentliches Kündigungsrecht","67a",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 69","Eintragung in die Mitgliederliste","69",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 73","Auseinandersetzung mit ausgeschiedenem Mitglied","73",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 75","Fortdauer der Mitgliedschaft bei Auflösung der Genossenschaft","75",[49,56],{"title":50,"ecli":51,"leitsatz":52,"date":53,"source_url":54,"source_type":55},"BGH, Urt. v. 15.05.2018 – II ZR 2\u002F16","ECLI:DE:BGH:2018:150518UIIZR2.16.0","Bedingungen, bei deren Eintritt die Mitgliedschaft in der Genossenschaft von selbst endet, können nicht außerhalb der Satzung einzelvertraglich vereinbart werden.","2018-05-15","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE301052018.zip","rechtsprechung",{"title":57,"ecli":58,"leitsatz":58,"date":59,"source_url":60,"source_type":55},"BGH, Beschl. v. 20.09.2010 – II ZR 17\u002F09",null,"2010-09-20","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-JURE100071345.zip",false]