[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-geng-69":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"geng","Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1889-05-01","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgeng\u002Fxml.zip",1232247,"§ 69","69","Eintragung in die Mitgliederliste","Beendigung der Mitgliedschaft","In den Fällen der §§ 65 bis 67a und 68 ist der Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft, im Falle des § 67b sind der Zeitpunkt der Herabsetzung der Zahl der Geschäftsanteile sowie die Zahl der verbliebenen weiteren Geschäftsanteile unverzüglich in die Mitgliederliste einzutragen; das Mitglied ist hiervon unverzüglich zu benachrichtigen.","GENG - Beendigung der Mitgliedschaft - § 69 Eintragung in die Mitgliederliste\n\nIn den Fällen der §§ 65 bis 67a und 68 ist der Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft, im Falle des § 67b sind der Zeitpunkt der Herabsetzung der Zahl der Geschäftsanteile sowie die Zahl der verbliebenen weiteren Geschäftsanteile unverzüglich in die Mitgliederliste einzutragen; das Mitglied ist hiervon unverzüglich zu benachrichtigen.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 5",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 68","Ausschluss eines Mitglieds","68",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 67c","Kündigungsausschluss bei Wohnungsgenossenschaften","67c",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 67b","Kündigung einzelner Geschäftsanteile","67b",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 73","Auseinandersetzung mit ausgeschiedenem Mitglied","73",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 75","Fortdauer der Mitgliedschaft bei Auflösung der Genossenschaft","75",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 76","Übertragung des Geschäftsguthabens","76",[],false]