[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-genregv-23":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"genregv","Verordnung über das Genossenschaftsregister","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1889-07-11","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgenregv\u002Fxml.zip",1232343,"§ 23","23","Eintragung der Nichtigkeit von Beschlüssen der Generalversammlung","Eintragungen in das Genossenschaftsregister","Soll ein eingetragener Beschluss der Generalversammlung von Amts wegen als nichtig gelöscht werden (§ 398 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit), so erfolgt die Löschung durch Eintragung eines Vermerkes, der den Beschluss als nichtig bezeichnet. Das Gleiche gilt, wenn der Beschluss durch rechtskräftiges Urteil für nichtig erklärt ist (Gesetz § 51 Abs. 5).","GENREGV - Eintragungen in das Genossenschaftsregister - § 23 Eintragung der Nichtigkeit von Beschlüssen der Generalversammlung\n\nSoll ein eingetragener Beschluss der Generalversammlung von Amts wegen als nichtig gelöscht werden (§ 398 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit), so erfolgt die Löschung durch Eintragung eines Vermerkes, der den Beschluss als nichtig bezeichnet. Das Gleiche gilt, wenn der Beschluss durch rechtskräftiges Urteil für nichtig erklärt ist (Gesetz § 51 Abs. 5).",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 22","Eintragung der Nichtigkeit der Genossenschaft","22",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 21","Anmeldepflicht bei Beendigung der Liquidation und Eintragungen bei Insolvenz","21",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 20","Eintragung der Auflösung","20",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 24","Berichtigung von Schreibfehlern","24",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 25","Gestaltung des Genossenschaftsregisters","25",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 26","Inhalt der Eintragungen","26",[],false]