[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-gentnotfv-5":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"gentnotfv","Verordnung über die Erstellung von außerbetrieblichen Notfallplänen und über Informations-, Melde- und Unterrichtungspflichten","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1997-12-10","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgentnotfv\u002Fxml.zip",1232442,"§ 5","5","Meldepflichten",null,"(1) Der Betreiber hat bei einem Unfall die zuständige Behörde unverzüglich zu unterrichten und dabei folgendes anzugeben: 1.die Umstände des Unfalls,\n2.die Identität und Mengen der entwichenen gentechnisch veränderten Organismen,\n3.alle anderen für die Bewertung der Auswirkungen des Unfalls auf die in § 1 Nr. 1 des Gentechnikgesetzes bezeichneten Rechtsgüter notwendigen Informationen,\n4.die getroffenen Maßnahmen.\n(2) Die zuständige Behörde hat die Angaben nach Absatz 1 unverzüglich dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und den anderen Behörden zu übermitteln, deren Zuständigkeit ebenfalls betroffen sein kann.","GENTNOTFV - § 5 Meldepflichten\n\n(1) Der Betreiber hat bei einem Unfall die zuständige Behörde unverzüglich zu unterrichten und dabei folgendes anzugeben: 1.die Umstände des Unfalls,\n2.die Identität und Mengen der entwichenen gentechnisch veränderten Organismen,\n3.alle anderen für die Bewertung der Auswirkungen des Unfalls auf die in § 1 Nr. 1 des Gentechnikgesetzes bezeichneten Rechtsgüter notwendigen Informationen,\n4.die getroffenen Maßnahmen.\n(2) Die zuständige Behörde hat die Angaben nach Absatz 1 unverzüglich dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und den anderen Behörden zu übermitteln, deren Zuständigkeit ebenfalls betroffen sein kann.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 4","Informationen über außerbetriebliche Notfallpläne","4",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 3","Erstellung von außerbetrieblichen Notfallplänen","3",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 2","Begriffsbestimmungen","2",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 6","Erforderliche Maßnahmen","6",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 7","Analyse des Unfalls","7",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 8","Unterrichtungspflichten","8",[],false]