[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-gentsv_2021-22":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"gentsv_2021","Verordnung über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2019-08-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgentsv_2021\u002Fxml.zip",1232488,"§ 22","22","Allgemeine Anforderungen an die Abwasser- und Abfallbehandlung","Sicherheitsmaßnahmen","Abwasser sowie flüssiger und fester Abfall aus gentechnischen Anlagen sind im Hinblick auf die von gentechnisch veränderten Organismen ausgehenden Gefahren nach dem Stand der Wissenschaft und Technik unschädlich zu entsorgen. Nach anderen Vorschriften zu stellende Anforderungen an die Abwasser- und Abfallentsorgung bleiben unberührt.","GENTSV_2021 - Sicherheitsmaßnahmen - § 22 Allgemeine Anforderungen an die Abwasser- und Abfallbehandlung\n\nAbwasser sowie flüssiger und fester Abfall aus gentechnischen Anlagen sind im Hinblick auf die von gentechnisch veränderten Organismen ausgehenden Gefahren nach dem Stand der Wissenschaft und Technik unschädlich zu entsorgen. Nach anderen Vorschriften zu stellende Anforderungen an die Abwasser- und Abfallentsorgung bleiben unberührt.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 3",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 21","Unterrichtung der Beschäftigten","21",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 20","Arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen","20",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 19","Anpassung von Maßnahmen der Arbeitssicherheit und Überwachung des Arbeitsbereiches","19",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 23","Abwasser- und Abfallbehandlung bei gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufen 1 und 2","23",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 24","Entsorgung von Abwässern und Abfällen ohne Vorbehandlung bei gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufen 1 und 2","24",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 25","Inaktivierung von gentechnisch veränderten Organismen vor der Abwasser- oder Abfallentsorgung","25",[],false]