[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-geobg-10":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"geobg","Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen, Wärmeleitungen und Wärmespeichern","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2025-12-22","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgeobg\u002Fxml.zip",3770204,"§ 10","10","Sachliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte",null,"(1) Das Oberverwaltungsgericht entscheidet im ersten Rechtszug über sämtliche Streitigkeiten über die Errichtung, den Betrieb und die Änderung 1.einer Anlage nach § 2 Nummer 1,\n2.einer Anlage nach § 2 Nummer 3 mit einer thermischen Leistung von mindestens 500 Kilowatt sowie\n3.einer Leitung nach § 2 Nummer 5.\n(2) Absatz 1 ist auch anzuwenden auf Streitigkeiten über die Zulassung des vorzeitigen Beginns, die sich auf die Anlagen nach Absatz 1 beziehen sowie auf Streitigkeiten über den Anschluss dieser Anlagen an ein Wärmenetz.","GEOBG - § 10 Sachliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte\n\n(1) Das Oberverwaltungsgericht entscheidet im ersten Rechtszug über sämtliche Streitigkeiten über die Errichtung, den Betrieb und die Änderung 1.einer Anlage nach § 2 Nummer 1,\n2.einer Anlage nach § 2 Nummer 3 mit einer thermischen Leistung von mindestens 500 Kilowatt sowie\n3.einer Leitung nach § 2 Nummer 5.\n(2) Absatz 1 ist auch anzuwenden auf Streitigkeiten über die Zulassung des vorzeitigen Beginns, die sich auf die Anlagen nach Absatz 1 beziehen sowie auf Streitigkeiten über den Anschluss dieser Anlagen an ein Wärmenetz.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 9","Rechtsbehelfe","9",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 8","Planfeststellung, Plangenehmigung, Enteignungsverfahren für Wärmeleitungen","8",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 7","Duldungspflichten","7",[35],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 11","Übergangsregelungen","11",[],false]