[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-geobg-2":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":26,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"geobg","Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen, Wärmeleitungen und Wärmespeichern","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2025-12-22","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgeobg\u002Fxml.zip",3770196,"§ 2","2","Anwendungsbereich",null,"Dieses Gesetz ist anzuwenden auf die Zulassung der Errichtung, des Betriebs oder der Änderung folgender Anlagen und Leitungen, einschließlich der jeweils dazugehörigen Nebenanlagen, seismischen Explorationen und Bohrungen: 1.einer Anlage zur Aufsuchung oder Gewinnung von Tiefengeothermie,\n2.einer Anlage zur Aufsuchung oder Gewinnung von oberflächennaher Geothermie,\n3.einer Wärmepumpe,\n4.eines Wärmespeichers,\n5.einer Wärmeleitung.","GEOBG - § 2 Anwendungsbereich\n\nDieses Gesetz ist anzuwenden auf die Zulassung der Errichtung, des Betriebs oder der Änderung folgender Anlagen und Leitungen, einschließlich der jeweils dazugehörigen Nebenanlagen, seismischen Explorationen und Bohrungen: 1.einer Anlage zur Aufsuchung oder Gewinnung von Tiefengeothermie,\n2.einer Anlage zur Aufsuchung oder Gewinnung von oberflächennaher Geothermie,\n3.einer Wärmepumpe,\n4.eines Wärmespeichers,\n5.einer Wärmeleitung.",{},[22],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 1","Zweck und Ziel des Gesetzes","1",[27,31,35],{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 3","Begriffsbestimmungen","3",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Überragendes öffentliches Interesse","4",{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Vorzeitiger Beginn","5",[],false]