[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-ger_stbmstrv-6":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"ger_stbmstrv","Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die\nPrüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im\nGerüstbauer-Handwerk","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2000-12-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fger_stbmstrv\u002Fxml.zip",1232713,"§ 6","6","Situationsaufgabe",null,"(1) In der Situationsaufgabe sind die wesentlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu prüfen, die im Meisterprüfungsprojekt nicht oder nur unzureichend nachgewiesen werden konnten.\n(2) Der Prüfling hat als Situationsaufgabe zwei vom Meisterprüfungsausschuss vorgegebene fehlerhafte Gerüstkonstruktionen zu überprüfen und zu protokollieren, davon auf jeden Fall ein Traggerüst. Als weitere Gerüstbauarten kommen in Betracht: 1.ein Arbeitsgerüst, ein Schutzgerüst oder ein Arbeits- und Schutzgerüst als Standgerüst, als Konsolgerüst oder als fahrbares Gerüst,\n2.ein Arbeitsgerüst als Hängegerüst,\n3.eine Wetterschutzeinhausung.\nFür die vorgegebenen fehlerhaften Gerüstkonstruktionen sind Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die Mängel sind zu beseitigen. Die Überprüfung erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Normen und Vorschriften anhand der statischen Berechnungen dieser Einrüstungen, die der Meisterprüfungsausschuss zur Verfügung stellt.","GER_STBMSTRV - § 6 Situationsaufgabe\n\n(1) In der Situationsaufgabe sind die wesentlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu prüfen, die im Meisterprüfungsprojekt nicht oder nur unzureichend nachgewiesen werden konnten.\n(2) Der Prüfling hat als Situationsaufgabe zwei vom Meisterprüfungsausschuss vorgegebene fehlerhafte Gerüstkonstruktionen zu überprüfen und zu protokollieren, davon auf jeden Fall ein Traggerüst. Als weitere Gerüstbauarten kommen in Betracht: 1.ein Arbeitsgerüst, ein Schutzgerüst oder ein Arbeits- und Schutzgerüst als Standgerüst, als Konsolgerüst oder als fahrbares Gerüst,\n2.ein Arbeitsgerüst als Hängegerüst,\n3.eine Wetterschutzeinhausung.\nFür die vorgegebenen fehlerhaften Gerüstkonstruktionen sind Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die Mängel sind zu beseitigen. Die Überprüfung erfolgt auf der Grundlage der einschlägigen Normen und Vorschriften anhand der statischen Berechnungen dieser Einrüstungen, die der Meisterprüfungsausschuss zur Verfügung stellt.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 5","Fachgespräch","5",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 4","Meisterprüfungsprojekt","4",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 3","Gliederung, Prüfungsdauer und Bestehen des Teils I","3",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 7","Gliederung, Prüfungsdauer und Bestehen des Teils II","7",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 8","Allgemeine Prüfungs- und Verfahrensregelungen, weitere Regelungen zur Meisterprüfung","8",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 9","Übergangsvorschrift","9",[],false]