[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-gesbergv-17":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"gesbergv","Bergverordnung zum gesundheitlichen Schutz der Beschäftigten","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1991-07-31","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgesbergv\u002Fxml.zip",1232775,"§ 17","17","Ordnungswidrigkeiten","Schlussvorschriften","(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 145 Absatz 3 Nummer 1 des Bundesberggesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.entgegen § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Aufzeichnung geführt wird,\n2.entgegen § 6 Absatz 2 Satz 1 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Aufzeichnung mindestens zehn Jahre aufbewahrt wird,\n3.entgegen § 6 Absatz 2 Satz 2 nicht sicherstellt, dass eine dort genannte Aufzeichnung für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt wird,\n4.entgegen § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 eine dort genannte Aufzeichnung nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt oder\n5.entgegen § 12 Absatz 1 Satz 3 eine dort genannte Aufzeichnung nicht oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt.\n(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 145 Absatz 3 Nummer 2 des Bundesberggesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.entgegen § 2 Absatz 1 Satz 1 nicht sicherstellt, dass eine Person nur bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen beschäftigt wird,\n2.entgegen § 4 Absatz 1 Satz 1 eine nachgehende Vorsorge nicht oder nicht rechtzeitig anbietet,\n3.entgegen § 9 Absatz 1 Satz 1 nicht sicherstellt, dass der persönliche Staubbelastungswert nicht überschritten wird,\n4.entgegen § 9 Absatz 2 Satz 1 oder § 10 Absatz 2 Satz 1 eine Person beschäftigt oder\n5.entgegen § 11 Absatz 2 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, oder § 13 Satz 2 eine dort genannte Messung oder Probenahme nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig durchführt.","GESBERGV - Schlussvorschriften - § 17 Ordnungswidrigkeiten\n\n(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 145 Absatz 3 Nummer 1 des Bundesberggesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.entgegen § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Aufzeichnung geführt wird,\n2.entgegen § 6 Absatz 2 Satz 1 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Aufzeichnung mindestens zehn Jahre aufbewahrt wird,\n3.entgegen § 6 Absatz 2 Satz 2 nicht sicherstellt, dass eine dort genannte Aufzeichnung für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt wird,\n4.entgegen § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 eine dort genannte Aufzeichnung nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt oder\n5.entgegen § 12 Absatz 1 Satz 3 eine dort genannte Aufzeichnung nicht oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt.\n(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 145 Absatz 3 Nummer 2 des Bundesberggesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.entgegen § 2 Absatz 1 Satz 1 nicht sicherstellt, dass eine Person nur bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen beschäftigt wird,\n2.entgegen § 4 Absatz 1 Satz 1 eine nachgehende Vorsorge nicht oder nicht rechtzeitig anbietet,\n3.entgegen § 9 Absatz 1 Satz 1 nicht sicherstellt, dass der persönliche Staubbelastungswert nicht überschritten wird,\n4.entgegen § 9 Absatz 2 Satz 1 oder § 10 Absatz 2 Satz 1 eine Person beschäftigt oder\n5.entgegen § 11 Absatz 2 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, oder § 13 Satz 2 eine dort genannte Messung oder Probenahme nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig durchführt.",{"abschnitt":21},"4. Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 16","Behördliche Ausnahmen","16",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 15","Übertragung von Pflichten","15",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 14","Unterrichtung","14",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 18","Übergangsvorschriften","18",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Anlage 1","(zu § 2 Absatz 1)","anlage-1",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Anlage 2","(zu § 3 Absatz 2)","anlage-2",[],false]