[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-geschgehg-12":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"geschgehg","Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2019-04-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgeschgehg\u002Fxml.zip",1232797,"§ 12","12","Haftung des Inhabers eines Unternehmens","Ansprüche bei Rechtsverletzungen","Ist der Rechtsverletzer Beschäftigter oder Beauftragter eines Unternehmens, so hat der Inhaber des Geschäftsgeheimnisses die Ansprüche nach den §§ 6 bis 8 auch gegen den Inhaber des Unternehmens. Für den Anspruch nach § 8 Absatz 2 gilt dies nur, wenn der Inhaber des Unternehmens vorsätzlich oder grob fahrlässig die Auskunft nicht, verspätet, falsch oder unvollständig erteilt hat.","GESCHGEHG - Ansprüche bei Rechtsverletzungen - § 12 Haftung des Inhabers eines Unternehmens\n\nIst der Rechtsverletzer Beschäftigter oder Beauftragter eines Unternehmens, so hat der Inhaber des Geschäftsgeheimnisses die Ansprüche nach den §§ 6 bis 8 auch gegen den Inhaber des Unternehmens. Für den Anspruch nach § 8 Absatz 2 gilt dies nur, wenn der Inhaber des Unternehmens vorsätzlich oder grob fahrlässig die Auskunft nicht, verspätet, falsch oder unvollständig erteilt hat.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 11","Abfindung in Geld","11",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 10","Haftung des Rechtsverletzers","10",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 9","Anspruchsausschluss bei Unverhältnismäßigkeit","9",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 13","Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung","13",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 14","Missbrauchsverbot","14",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 15","Sachliche und örtliche Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung","15",[],false]