[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-geschgehg-18":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"geschgehg","Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2019-04-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgeschgehg\u002Fxml.zip",1232803,"§ 18","18","Geheimhaltung nach Abschluss des Verfahrens","Verfahren in Geschäftsgeheimnisstreitsachen","Die Verpflichtungen nach § 16 Absatz 2 bestehen auch nach Abschluss des gerichtlichen Verfahrens fort. Dies gilt nicht, wenn das Gericht der Hauptsache das Vorliegen des streitgegenständlichen Geschäftsgeheimnisses durch rechtskräftiges Urteil verneint hat oder sobald die streitgegenständlichen Informationen für Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit solchen Informationen umgehen, bekannt oder ohne Weiteres zugänglich werden.","GESCHGEHG - Verfahren in Geschäftsgeheimnisstreitsachen - § 18 Geheimhaltung nach Abschluss des Verfahrens\n\nDie Verpflichtungen nach § 16 Absatz 2 bestehen auch nach Abschluss des gerichtlichen Verfahrens fort. Dies gilt nicht, wenn das Gericht der Hauptsache das Vorliegen des streitgegenständlichen Geschäftsgeheimnisses durch rechtskräftiges Urteil verneint hat oder sobald die streitgegenständlichen Informationen für Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit solchen Informationen umgehen, bekannt oder ohne Weiteres zugänglich werden.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 3",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 17","Ordnungsmittel","17",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 16","Geheimhaltung","16",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 15","Sachliche und örtliche Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung","15",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 19","Weitere gerichtliche Beschränkungen","19",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 20","Verfahren bei Maßnahmen nach den §§ 16 bis 19","20",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 21","Bekanntmachung des Urteils","21",[],false]