[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-geschgehg-7":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"geschgehg","Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2019-04-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgeschgehg\u002Fxml.zip",1232792,"§ 7","7","Vernichtung; Herausgabe; Rückruf; Entfernung und Rücknahme vom Markt","Ansprüche bei Rechtsverletzungen","Der Inhaber des Geschäftsgeheimnisses kann den Rechtsverletzer auch in Anspruch nehmen auf 1.Vernichtung oder Herausgabe der im Besitz oder Eigentum des Rechtsverletzers stehenden Dokumente, Gegenstände, Materialien, Stoffe oder elektronischen Dateien, die das Geschäftsgeheimnis enthalten oder verkörpern,\n2.Rückruf des rechtsverletzenden Produkts,\n3.dauerhafte Entfernung der rechtsverletzenden Produkte aus den Vertriebswegen,\n4.Vernichtung der rechtsverletzenden Produkte oder\n5.Rücknahme der rechtsverletzenden Produkte vom Markt, wenn der Schutz des Geschäftsgeheimnisses hierdurch nicht beeinträchtigt wird.","GESCHGEHG - Ansprüche bei Rechtsverletzungen - § 7 Vernichtung; Herausgabe; Rückruf; Entfernung und Rücknahme vom Markt\n\nDer Inhaber des Geschäftsgeheimnisses kann den Rechtsverletzer auch in Anspruch nehmen auf 1.Vernichtung oder Herausgabe der im Besitz oder Eigentum des Rechtsverletzers stehenden Dokumente, Gegenstände, Materialien, Stoffe oder elektronischen Dateien, die das Geschäftsgeheimnis enthalten oder verkörpern,\n2.Rückruf des rechtsverletzenden Produkts,\n3.dauerhafte Entfernung der rechtsverletzenden Produkte aus den Vertriebswegen,\n4.Vernichtung der rechtsverletzenden Produkte oder\n5.Rücknahme der rechtsverletzenden Produkte vom Markt, wenn der Schutz des Geschäftsgeheimnisses hierdurch nicht beeinträchtigt wird.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 6","Beseitigung und Unterlassung","6",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 5","Ausnahmen","5",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Handlungsverbote","4",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 8","Auskunft über rechtsverletzende Produkte; Schadensersatz bei Verletzung der Auskunftspflicht","8",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 9","Anspruchsausschluss bei Unverhältnismäßigkeit","9",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 10","Haftung des Rechtsverletzers","10",[],false]