[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-geschgehg-9":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"geschgehg","Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2019-04-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgeschgehg\u002Fxml.zip",1232794,"§ 9","9","Anspruchsausschluss bei Unverhältnismäßigkeit","Ansprüche bei Rechtsverletzungen","Die Ansprüche nach den §§ 6 bis 8 Absatz 1 sind ausgeschlossen, wenn die Erfüllung im Einzelfall unverhältnismäßig wäre, unter Berücksichtigung insbesondere 1.des Wertes oder eines anderen spezifischen Merkmals des Geschäftsgeheimnisses,\n2.der getroffenen Geheimhaltungsmaßnahmen,\n3.des Verhaltens des Rechtsverletzers bei Erlangung, Nutzung oder Offenlegung des Geschäftsgeheimnisses,\n4.der Folgen der rechtswidrigen Nutzung oder Offenlegung des Geschäftsgeheimnisses,\n5.der berechtigten Interessen des Inhabers des Geschäftsgeheimnisses und des Rechtsverletzers sowie der Auswirkungen, die die Erfüllung der Ansprüche für beide haben könnte,\n6.der berechtigten Interessen Dritter oder\n7.des öffentlichen Interesses.","GESCHGEHG - Ansprüche bei Rechtsverletzungen - § 9 Anspruchsausschluss bei Unverhältnismäßigkeit\n\nDie Ansprüche nach den §§ 6 bis 8 Absatz 1 sind ausgeschlossen, wenn die Erfüllung im Einzelfall unverhältnismäßig wäre, unter Berücksichtigung insbesondere 1.des Wertes oder eines anderen spezifischen Merkmals des Geschäftsgeheimnisses,\n2.der getroffenen Geheimhaltungsmaßnahmen,\n3.des Verhaltens des Rechtsverletzers bei Erlangung, Nutzung oder Offenlegung des Geschäftsgeheimnisses,\n4.der Folgen der rechtswidrigen Nutzung oder Offenlegung des Geschäftsgeheimnisses,\n5.der berechtigten Interessen des Inhabers des Geschäftsgeheimnisses und des Rechtsverletzers sowie der Auswirkungen, die die Erfüllung der Ansprüche für beide haben könnte,\n6.der berechtigten Interessen Dritter oder\n7.des öffentlichen Interesses.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 8","Auskunft über rechtsverletzende Produkte; Schadensersatz bei Verletzung der Auskunftspflicht","8",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 7","Vernichtung; Herausgabe; Rückruf; Entfernung und Rücknahme vom Markt","7",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 6","Beseitigung und Unterlassung","6",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 10","Haftung des Rechtsverletzers","10",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 11","Abfindung in Geld","11",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 12","Haftung des Inhabers eines Unternehmens","12",[],false]