[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-gewinnungsabfv-5":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"gewinnungsabfv","Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006\u002F21\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zur Änderung der Richtlinie 2004\u002F35\u002FEG","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2009-04-27","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgewinnungsabfv\u002Fxml.zip",1232914,"§ 5","5","Abfallbewirtschaftungsplan",null,"Der Erzeuger von Gewinnungsabfällen hat einen Abfallbewirtschaftungsplan nach Anhang für die Entsorgung von Gewinnungsabfällen aufzustellen und diesen durch Vorlage bei der zuständigen Behörde rechtzeitig, spätestens zwei Wochen vor Aufnahme der Tätigkeiten, anzuzeigen. Er hat den Abfallbewirtschaftungsplan alle fünf Jahre zu überprüfen und anzupassen, soweit sich der Betrieb der Anlage, das Ablagerungsverfahren oder der Gewinnungsabfall wesentlich verändert haben. Alle Anpassungen nach Satz 2 sind der zuständigen Behörde anzuzeigen.","GEWINNUNGSABFV - § 5 Abfallbewirtschaftungsplan\n\nDer Erzeuger von Gewinnungsabfällen hat einen Abfallbewirtschaftungsplan nach Anhang für die Entsorgung von Gewinnungsabfällen aufzustellen und diesen durch Vorlage bei der zuständigen Behörde rechtzeitig, spätestens zwei Wochen vor Aufnahme der Tätigkeiten, anzuzeigen. Er hat den Abfallbewirtschaftungsplan alle fünf Jahre zu überprüfen und anzupassen, soweit sich der Betrieb der Anlage, das Ablagerungsverfahren oder der Gewinnungsabfall wesentlich verändert haben. Alle Anpassungen nach Satz 2 sind der zuständigen Behörde anzuzeigen.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 4","Stabilitätsnachweis","4",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 3","Errichtung, Betrieb, Stilllegung und Nachsorge","3",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 2","Begriffsbestimmungen","2",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 6","Vermeidung schwerer Unfälle und Information","6",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 7","Sicherheitsleistung","7",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 8","Antrag, Anzeige","8",[],false]