[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-gewo-148a":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"gewo","Gewerbeordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1869-06-21","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgewo\u002Fxml.zip",3787109,"§ 148a","148a","Strafbare Verletzung von Prüferpflichten","Straf- und Bußgeldvorschriften","(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Prüfer oder als Gehilfe eines Prüfers über das Ergebnis einer Prüfung nach § 16 Abs. 1 oder 2 der Makler- und Bauträgerverordnung falsch berichtet oder erhebliche Umstände im Bericht verschweigt.\n(2) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.","GEWO - Straf- und Bußgeldvorschriften - § 148a Strafbare Verletzung von Prüferpflichten\n\n(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Prüfer oder als Gehilfe eines Prüfers über das Ergebnis einer Prüfung nach § 16 Abs. 1 oder 2 der Makler- und Bauträgerverordnung falsch berichtet oder erhebliche Umstände im Bericht verschweigt.\n(2) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.",{"titel":21},"Titel X",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 148","Strafbare Verletzung gewerberechtlicher Vorschriften","148",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 147d","Verletzung von Vorschriften über die digitale operationale Resilienz durch Versicherungsvermittler nach § 34d Absatz 1, Versicherungsberater nach § 34d Absatz 2 und Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit nach § 34d Absatz 6","147d",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 147c","Verstoß gegen Wohlverhaltenspflichten bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten","147c",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 148b","Fahrlässige Hehlerei von Edelmetallen und Edelsteinen","148b",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 148c","Einziehung","148c",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 149","Einrichtung eines Gewerbezentralregisters","149",[],false]