[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-gewstdv_1955-30":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"gewstdv_1955","Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1956-03-24","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgewstdv_1955\u002Fxml.zip",1233146,"§ 30","30","Verlegung von Betriebsstätten","Zu § 19 des Gesetzes","1Wird eine Betriebsstätte in eine andere Gemeinde verlegt, so sind die Vorauszahlungen in dieser Gemeinde von dem auf die Verlegung folgenden Fälligkeitstag ab zu entrichten. 2Das gilt nicht, wenn in der Gemeinde, aus der die Betriebsstätte verlegt wird, mindestens eine Betriebsstätte des Unternehmens bestehen bleibt.","GEWSTDV_1955 - Zu § 19 des Gesetzes - § 30 Verlegung von Betriebsstätten\n\n1Wird eine Betriebsstätte in eine andere Gemeinde verlegt, so sind die Vorauszahlungen in dieser Gemeinde von dem auf die Verlegung folgenden Fälligkeitstag ab zu entrichten. 2Das gilt nicht, wenn in der Gemeinde, aus der die Betriebsstätte verlegt wird, mindestens eine Betriebsstätte des Unternehmens bestehen bleibt.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 29","Anpassung und erstmalige Festsetzung der Vorauszahlungen","29",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 25","Gewerbesteuererklärung","25",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 22","Hausgewerbetreibende und ihnen gleichgestellte Personen","22",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 34","Kleinbeträge bei Verlegung der Geschäftsleitung","34",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 35","Reisegewerbebetriebe","35",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 36","Zeitlicher Anwendungsbereich","36",[],false]