[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-gfdv-14":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"gfdv","Verordnung über die Durchführung der Graduiertenförderung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1971-11-03","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgfdv\u002Fxml.zip",1233230,"§ 14","14","Verlängerung des Stipendiums","Vergabe der Stipendien und Verteilung der Förderungsmittel","(1) Innerhalb der Regelförderungsdauer kann eine Verlängerung des Stipendiums für einen Zeitraum bis zu einem Jahr ausgesprochen werden. Eine Verlängerung über die Regelförderungsdauer hinaus soll jeweils für einen Zeitraum von nicht mehr als einem halben Jahr ausgesprochen werden.\n(2) Vor jeder Entscheidung über die Verlängerung des Stipendiums fertigt der Stipendiat einen Arbeitsbericht an, aus dem sich der sachliche und zeitliche Verlauf der bisherigen Arbeit und ein Arbeits- und Zeitplan für die Lösung der noch offenen Probleme ergeben. Ohne Vorlage des Arbeitsberichtes kann eine Verlängerung des Stipendiums nicht ausgesprochen werden.\n(3) Abweichungen vom Arbeitsplan nach § 13 sind darzulegen und zu begründen.","GFDV - Vergabe der Stipendien und Verteilung der Förderungsmittel - § 14 Verlängerung des Stipendiums\n\n(1) Innerhalb der Regelförderungsdauer kann eine Verlängerung des Stipendiums für einen Zeitraum bis zu einem Jahr ausgesprochen werden. Eine Verlängerung über die Regelförderungsdauer hinaus soll jeweils für einen Zeitraum von nicht mehr als einem halben Jahr ausgesprochen werden.\n(2) Vor jeder Entscheidung über die Verlängerung des Stipendiums fertigt der Stipendiat einen Arbeitsbericht an, aus dem sich der sachliche und zeitliche Verlauf der bisherigen Arbeit und ein Arbeits- und Zeitplan für die Lösung der noch offenen Probleme ergeben. Ohne Vorlage des Arbeitsberichtes kann eine Verlängerung des Stipendiums nicht ausgesprochen werden.\n(3) Abweichungen vom Arbeitsplan nach § 13 sind darzulegen und zu begründen.",{"abschnitt":21},"2. Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 13","Erstmalige Gewährung des Stipendiums","13",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 12","Verteilung der Förderungsmittel","12",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 11","Vergabe der Stipendien","11",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 15","Abschlußbericht","15",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 16","Aufhebung des Bewilligungsbescheides und Rückzahlung","16",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 17","Datenermittlung, Zwischenbescheid","17",[],false]