[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-gkg-64":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"gkg","Gerichtskostengesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2004-05-05","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgkg_2004\u002Fxml.zip",1233937,"§ 64","64","Schätzung des Werts","Wertfestsetzung","Wird eine Abschätzung durch Sachverständige erforderlich, ist in dem Beschluss, durch den der Wert festgesetzt wird (§ 63), über die Kosten der Abschätzung zu entscheiden. Diese Kosten können ganz oder teilweise der Partei auferlegt werden, welche die Abschätzung durch Unterlassen der ihr obliegenden Wertangabe, durch unrichtige Angabe des Werts, durch unbegründetes Bestreiten des angegebenen Werts oder durch eine unbegründete Beschwerde veranlasst hat.","GKG - Wertvorschriften - Wertfestsetzung - § 64 Schätzung des Werts\n\nWird eine Abschätzung durch Sachverständige erforderlich, ist in dem Beschluss, durch den der Wert festgesetzt wird (§ 63), über die Kosten der Abschätzung zu entscheiden. Diese Kosten können ganz oder teilweise der Partei auferlegt werden, welche die Abschätzung durch Unterlassen der ihr obliegenden Wertangabe, durch unrichtige Angabe des Werts, durch unbegründetes Bestreiten des angegebenen Werts oder durch eine unbegründete Beschwerde veranlasst hat.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 7","Unterabschnitt 3",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 63","Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren","63",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 62","Wertfestsetzung für die Zuständigkeit des Prozessgerichts oder die Zulässigkeit des Rechtsmittels","62",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 61","Angabe des Werts","61",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 65","Wertfestsetzung in gerichtlichen Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes","65",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 66","Erinnerung gegen den Kostenansatz, Beschwerde","66",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 67","Beschwerde gegen die Anordnung einer Vorauszahlung","67",[],false]