[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-gkg-69":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"gkg","Gerichtskostengesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2004-05-05","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgkg_2004\u002Fxml.zip",1233942,"§ 69","69","Beschwerde gegen die Auferlegung einer Verzögerungsgebühr","Erinnerung und Beschwerde","Gegen den Beschluss nach § 38 findet die Beschwerde statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 300 Euro übersteigt oder das Gericht, das die angefochtene Entscheidung erlassen hat, die Beschwerde wegen der grundsätzlichen Bedeutung in dem Beschluss der zur Entscheidung stehenden Frage zugelassen hat. § 66 Absatz 3, 4, 5 Satz 1, 2 und 5, Absatz 6 und 8 ist entsprechend anzuwenden.","GKG - Erinnerung und Beschwerde - § 69 Beschwerde gegen die Auferlegung einer Verzögerungsgebühr\n\nGegen den Beschluss nach § 38 findet die Beschwerde statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 300 Euro übersteigt oder das Gericht, das die angefochtene Entscheidung erlassen hat, die Beschwerde wegen der grundsätzlichen Bedeutung in dem Beschluss der zur Entscheidung stehenden Frage zugelassen hat. § 66 Absatz 3, 4, 5 Satz 1, 2 und 5, Absatz 6 und 8 ist entsprechend anzuwenden.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 8",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 68","Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts","68",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 67","Beschwerde gegen die Anordnung einer Vorauszahlung","67",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 66","Erinnerung gegen den Kostenansatz, Beschwerde","66",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 69a","Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör","69a",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 69b","Verordnungsermächtigung","69b",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 70a","Bekanntmachung von Neufassungen","70a",[],false]