[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-glprzhernev-1":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":22,"citing_decisions":31,"is_thin":32},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"glprzhernev","Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der \nstaatlich anerkannten Hiberniaschule Herne mit den Zeugnissen\nüber das Bestehen der Gesellenprüfung in handwerklichen\nAusbildungsberufen","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2007-07-19","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fglprzhernev\u002Fxml.zip",1234356,"§ 1","1","Gleichstellung von Prüfungszeugnissen",null,"Die vom 1. Oktober 2006 bis zum 30. September 2026 von der staatlich anerkannten Hiberniaschule Herne erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen werden mit den Zeugnissen über das Bestehen der Gesellenprüfung in handwerklichen Ausbildungsberufen nach Maßgabe der nachstehenden Aufstellung gleichgestellt: Bezeichnung des Prüfungszeugnissesder staatlich anerkanntenHiberniaschule Herne\tAusbildungsberuf entsprechendAnlage A oder Anlage Bder Handwerksordnung,für den gleichgestellt wird\nAbschlussprüfung alsDamenschneider\u002FDamenschneiderin\tMaßschneider\u002FMaßschneiderinSchwerpunkt:Damen (Gewerbe Nummer 19 derAnlage B Abschnitt 1\"Damen- und Herrenschneider\")\nAbschlussprüfung alsElektroniker\u002FElektronikerinFachrichtung:Energie- und Gebäudetechnik\tElektroniker\u002FElektronikerinFachrichtung:Energie- und Gebäudetechnik imGewerbe Nummer 25 der Anlage A\"Elektrotechniker\"\nAbschlussprüfung alsFeinwerkmechaniker\u002FFeinwerkmechanikerinSchwerpunkt:Maschinenbau\tFeinwerkmechaniker\u002FFeinwerkmechanikerinSchwerpunkt:Maschinenbau im Gewerbe Nummer 16der Anlage A \"Feinwerkmechaniker\"\nAbschlussprüfung alsTischler\u002FTischlerin\tTischler\u002FTischlerin im GewerbeNummer 27 der Anlage A \"Tischler\"\nSoweit zu der Ausbildungsberufsbezeichnung eine Fachrichtung oder Schwerpunktbezeichnung angegeben ist, beschränkt sich die Gleichstellung auf diese Fachrichtung oder diesen Schwerpunkt.","GLPRZHERNEV - § 1 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen\n\nDie vom 1. Oktober 2006 bis zum 30. September 2026 von der staatlich anerkannten Hiberniaschule Herne erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen werden mit den Zeugnissen über das Bestehen der Gesellenprüfung in handwerklichen Ausbildungsberufen nach Maßgabe der nachstehenden Aufstellung gleichgestellt: Bezeichnung des Prüfungszeugnissesder staatlich anerkanntenHiberniaschule Herne\tAusbildungsberuf entsprechendAnlage A oder Anlage Bder Handwerksordnung,für den gleichgestellt wird\nAbschlussprüfung alsDamenschneider\u002FDamenschneiderin\tMaßschneider\u002FMaßschneiderinSchwerpunkt:Damen (Gewerbe Nummer 19 derAnlage B Abschnitt 1\"Damen- und Herrenschneider\")\nAbschlussprüfung alsElektroniker\u002FElektronikerinFachrichtung:Energie- und Gebäudetechnik\tElektroniker\u002FElektronikerinFachrichtung:Energie- und Gebäudetechnik imGewerbe Nummer 25 der Anlage A\"Elektrotechniker\"\nAbschlussprüfung alsFeinwerkmechaniker\u002FFeinwerkmechanikerinSchwerpunkt:Maschinenbau\tFeinwerkmechaniker\u002FFeinwerkmechanikerinSchwerpunkt:Maschinenbau im Gewerbe Nummer 16der Anlage A \"Feinwerkmechaniker\"\nAbschlussprüfung alsTischler\u002FTischlerin\tTischler\u002FTischlerin im GewerbeNummer 27 der Anlage A \"Tischler\"\nSoweit zu der Ausbildungsberufsbezeichnung eine Fachrichtung oder Schwerpunktbezeichnung angegeben ist, beschränkt sich die Gleichstellung auf diese Fachrichtung oder diesen Schwerpunkt.",{},[],[23,27],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 2","Fortgeltung von Gleichstellungen","2",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 3","Inkrafttreten, Außerkrafttreten","3",[],false]