[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-gmbhg-62":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"gmbhg","Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1892-04-20","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgmbhg\u002Fxml.zip",1234489,"§ 62","62","Auflösung durch eine Verwaltungsbehörde","Auflösung und Nichtigkeit der Gesellschaft","(1) Wenn eine Gesellschaft das Gemeinwohl dadurch gefährdet, daß die Gesellschafter gesetzwidrige Beschlüsse fassen oder gesetzwidrige Handlungen der Geschäftsführer wissentlich geschehen lassen, so kann sie aufgelöst werden, ohne daß deshalb ein Anspruch auf Entschädigung stattfindet.\n(2) Das Verfahren und die Zuständigkeit der Behörden richtet sich nach den für streitige Verwaltungssachen ... geltenden Vorschriften.","GMBHG - Auflösung und Nichtigkeit der Gesellschaft - § 62 Auflösung durch eine Verwaltungsbehörde\n\n(1) Wenn eine Gesellschaft das Gemeinwohl dadurch gefährdet, daß die Gesellschafter gesetzwidrige Beschlüsse fassen oder gesetzwidrige Handlungen der Geschäftsführer wissentlich geschehen lassen, so kann sie aufgelöst werden, ohne daß deshalb ein Anspruch auf Entschädigung stattfindet.\n(2) Das Verfahren und die Zuständigkeit der Behörden richtet sich nach den für streitige Verwaltungssachen ... geltenden Vorschriften.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 5",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 61","Auflösung durch Urteil","61",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 60","Auflösungsgründe","60",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 58f","Kapitalherabsetzung bei gleichzeitiger Erhöhung des Stammkapitals","58f",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 65","Anmeldung und Eintragung der Auflösung","65",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 66","Liquidatoren","66",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 67","Anmeldung der Liquidatoren","67",[],false]