[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-gmbhg-65":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":62},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"gmbhg","Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1892-04-20","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgmbhg\u002Fxml.zip",1234490,"§ 65","65","Anmeldung und Eintragung der Auflösung","Auflösung und Nichtigkeit der Gesellschaft","(1) Die Auflösung der Gesellschaft ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Dies gilt nicht in den Fällen der Eröffnung oder der Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der gerichtlichen Feststellung eines Mangels des Gesellschaftsvertrags. In diesen Fällen hat das Gericht die Auflösung und ihren Grund von Amts wegen einzutragen. Im Falle der Löschung der Gesellschaft (§ 60 Abs. 1 Nr. 7) entfällt die Eintragung der Auflösung.\n(2) Die Auflösung ist von den Liquidatoren in den Gesellschaftsblättern bekanntzumachen. Durch die Bekanntmachung sind zugleich die Gläubiger der Gesellschaft aufzufordern, sich bei derselben zu melden.","GMBHG - Auflösung und Nichtigkeit der Gesellschaft - § 65 Anmeldung und Eintragung der Auflösung\n\n(1) Die Auflösung der Gesellschaft ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Dies gilt nicht in den Fällen der Eröffnung oder der Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der gerichtlichen Feststellung eines Mangels des Gesellschaftsvertrags. In diesen Fällen hat das Gericht die Auflösung und ihren Grund von Amts wegen einzutragen. Im Falle der Löschung der Gesellschaft (§ 60 Abs. 1 Nr. 7) entfällt die Eintragung der Auflösung.\n(2) Die Auflösung ist von den Liquidatoren in den Gesellschaftsblättern bekanntzumachen. Durch die Bekanntmachung sind zugleich die Gläubiger der Gesellschaft aufzufordern, sich bei derselben zu melden.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 5",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 62","Auflösung durch eine Verwaltungsbehörde","62",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 61","Auflösung durch Urteil","61",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 60","Auflösungsgründe","60",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 66","Liquidatoren","66",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 67","Anmeldung der Liquidatoren","67",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 68","Zeichnung der Liquidatoren","68",[49,56],{"title":50,"ecli":51,"leitsatz":52,"date":53,"source_url":54,"source_type":55},"BGH, Beschl. v. 07.05.2025 – II ZB 15\u002F24","ECLI:DE:BGH:2025:070525BIIZB15.24.0","Der Gesellschafter wird durch die Ablehnung der Löschung der im Handelsregister eingetragenen Auflösung der Gesellschaft nicht im Sinne des § 59 Abs. 1 FamFG in einem subjektiven Recht verletzt, selbst wenn die Eintragung nicht der Beschlusslage der Gesellschaft entspricht.","2025-05-07","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE713142025.zip","rechtsprechung",{"title":57,"ecli":58,"leitsatz":59,"date":60,"source_url":61,"source_type":55},"BSG, Urt. v. 20.02.2024 – B 12 KR 3\u002F22 R","ECLI:DE:BSG:2024:200224UB12KR322R0","Die Eintragung in das Handelsregister ist bei Abberufung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH für die Abgrenzung von Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit nicht entscheidend.","2024-02-20","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KSRE150540114.zip",false]