[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-gnotkg-104":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"gnotkg","Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2013-07-23","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgnotkg\u002Fxml.zip",9739418,"§ 104","104","Rechtswahl","Beurkundung","(1) Bei der Beurkundung einer Rechtswahl, die die allgemeinen oder güterrechtlichen Wirkungen der Ehe betrifft, beträgt der Geschäftswert 30 Prozent des Werts, der sich in entsprechender Anwendung des § 100 ergibt.\n(2) Bei der Beurkundung einer Rechtswahl, die eine Rechtsnachfolge von Todes wegen betrifft, beträgt der Geschäftswert 30 Prozent des Werts, der sich in entsprechender Anwendung des § 102 ergibt.\n(3) Bei der Beurkundung einer Rechtswahl in sonstigen Fällen beträgt der Geschäftswert 30 Prozent des Geschäftswerts für die Beurkundung des Rechtsgeschäfts, für das die Rechtswahl bestimmt ist.","GNOTKG - Wertvorschriften - Beurkundung - § 104 Rechtswahl\n\n(1) Bei der Beurkundung einer Rechtswahl, die die allgemeinen oder güterrechtlichen Wirkungen der Ehe betrifft, beträgt der Geschäftswert 30 Prozent des Werts, der sich in entsprechender Anwendung des § 100 ergibt.\n(2) Bei der Beurkundung einer Rechtswahl, die eine Rechtsnachfolge von Todes wegen betrifft, beträgt der Geschäftswert 30 Prozent des Werts, der sich in entsprechender Anwendung des § 102 ergibt.\n(3) Bei der Beurkundung einer Rechtswahl in sonstigen Fällen beträgt der Geschäftswert 30 Prozent des Geschäftswerts für die Beurkundung des Rechtsgeschäfts, für das die Rechtswahl bestimmt ist.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 4","Unterabschnitt 2",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 103","Erklärungen gegenüber dem Nachlassgericht, Anträge an das Nachlassgericht","103",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 102","Erbrechtliche Angelegenheiten","102",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 101","Annahme als Kind","101",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 105","Anmeldung zu bestimmten Registern","105",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 106","Höchstwert für Anmeldungen zu bestimmten Registern","106",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 107","Gesellschaftsrechtliche Verträge, Satzungen und Pläne","107",[],false]