[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-gnotkg-27":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"gnotkg","Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2013-07-23","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgnotkg\u002Fxml.zip",9739342,"§ 27","27","Weitere Fälle der Kostenhaftung","Gerichtskosten","Die Kosten schuldet ferner, 1.wem durch gerichtliche Entscheidung die Kosten des Verfahrens auferlegt sind;\n2.wer sie durch eine vor Gericht abgegebene oder dem Gericht mitgeteilte Erklärung oder in einem vor Gericht abgeschlossenen oder dem Gericht mitgeteilten Vergleich übernommen hat; dies gilt auch, wenn bei einem Vergleich ohne Bestimmung über die Kosten diese als von beiden Teilen je zur Hälfte übernommen anzusehen sind;\n3.wer für die Kostenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet und\n4.der Verpflichtete für die Kosten der Vollstreckung.","GNOTKG - Kostenhaftung - Gerichtskosten - § 27 Weitere Fälle der Kostenhaftung\n\nDie Kosten schuldet ferner, 1.wem durch gerichtliche Entscheidung die Kosten des Verfahrens auferlegt sind;\n2.wer sie durch eine vor Gericht abgegebene oder dem Gericht mitgeteilte Erklärung oder in einem vor Gericht abgeschlossenen oder dem Gericht mitgeteilten Vergleich übernommen hat; dies gilt auch, wenn bei einem Vergleich ohne Bestimmung über die Kosten diese als von beiden Teilen je zur Hälfte übernommen anzusehen sind;\n3.wer für die Kostenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet und\n4.der Verpflichtete für die Kosten der Vollstreckung.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 5","Unterabschnitt 1",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 26","Bestimmte sonstige gerichtliche Auslagen","26",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 25","Kostenschuldner im Rechtsmittelverfahren, Gehörsrüge","25",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 24","Kostenhaftung der Erben","24",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 28","Erlöschen der Zahlungspflicht","28",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 29","Kostenschuldner im Allgemeinen","29",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 30","Haftung der Urkundsbeteiligten","30",[],false]