[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-gnotkg-63":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"gnotkg","Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2013-07-23","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgnotkg\u002Fxml.zip",9739378,"§ 63","63","Betreuungssachen und betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen","Besondere Geschäftswertvorschriften","Bei Betreuungen oder Pflegschaften, die einzelne Rechtshandlungen betreffen, ist Geschäftswert der Wert des Gegenstands, auf den sich die Rechtshandlung bezieht. Bezieht sich die Betreuung oder Pflegschaft auf eine gegenwärtige oder künftige Mitberechtigung, ermäßigt sich der Wert auf den Bruchteil, der dem Anteil der Mitberechtigung entspricht. Bei Gesamthandsverhältnissen ist der Anteil entsprechend der Beteiligung an dem Gesamthandvermögen zu bemessen.","GNOTKG - Wertvorschriften - Besondere Geschäftswertvorschriften - § 63 Betreuungssachen und betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen\n\nBei Betreuungen oder Pflegschaften, die einzelne Rechtshandlungen betreffen, ist Geschäftswert der Wert des Gegenstands, auf den sich die Rechtshandlung bezieht. Bezieht sich die Betreuung oder Pflegschaft auf eine gegenwärtige oder künftige Mitberechtigung, ermäßigt sich der Wert auf den Bruchteil, der dem Anteil der Mitberechtigung entspricht. Bei Gesamthandsverhältnissen ist der Anteil entsprechend der Beteiligung an dem Gesamthandvermögen zu bemessen.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 2","Unterabschnitt 2",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 62","Einstweilige Anordnung, Aussetzung der Wirkungen eines Europäischen Nachlasszeugnisses","62",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 61","Rechtsmittelverfahren","61",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 60","Genehmigung oder Ersetzung einer Erklärung oder Genehmigung eines Rechtsgeschäfts","60",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 64","Nachlasspflegschaften und Gesamtgutsverwaltung","64",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 65","Ernennung und Entlassung von Testamentsvollstreckern","65",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 67","Bestimmte unternehmensrechtliche Verfahren und bestimmte Vereinssachen","67",[],false]