[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-gntdbwvvdv-45":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"gntdbwvvdv","Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2019-03-01","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgntdbwvvdv\u002Fxml.zip",4142728,"§ 45","45","Bewertung und Bestehen der Bachelorthesis","Abschlussarbeit","(1) Für die Bewertung der Bachelorthesis ist ein Gutachten zu erstellen.\n(2) Die Bewertung einschließlich des Gutachtens soll innerhalb von sechs Wochen nach Abgabe der Bachelorthesis abgeschlossen sein.\n(3) Weicht die Bewertung der oder des Erstprüfenden um mehr als drei Rangpunkte von der Bewertung der oder des Zweitprüfenden ab, so gibt das Prüfungsamt den Prüfenden die Bachelorthesis zur Einigung zurück. Beträgt die Abweichung nach dem Einigungsversuch weiterhin mehr als drei Rangpunkte, so bestimmt das Prüfungsamt eine Drittprüfende oder einen Drittprüfenden. Die oder der Drittprüfende setzt die Rangpunkte innerhalb der von Erst- und Zweitbewertung vorgegebenen Rangpunkte fest.\n(4) Die Bachelorthesis ist bestanden, wenn sie mit mindestens fünf Rangpunkten bewertet worden ist.","GNTDBWVVDV - Bachelorprüfung - Abschlussarbeit - § 45 Bewertung und Bestehen der Bachelorthesis\n\n(1) Für die Bewertung der Bachelorthesis ist ein Gutachten zu erstellen.\n(2) Die Bewertung einschließlich des Gutachtens soll innerhalb von sechs Wochen nach Abgabe der Bachelorthesis abgeschlossen sein.\n(3) Weicht die Bewertung der oder des Erstprüfenden um mehr als drei Rangpunkte von der Bewertung der oder des Zweitprüfenden ab, so gibt das Prüfungsamt den Prüfenden die Bachelorthesis zur Einigung zurück. Beträgt die Abweichung nach dem Einigungsversuch weiterhin mehr als drei Rangpunkte, so bestimmt das Prüfungsamt eine Drittprüfende oder einen Drittprüfenden. Die oder der Drittprüfende setzt die Rangpunkte innerhalb der von Erst- und Zweitbewertung vorgegebenen Rangpunkte fest.\n(4) Die Bachelorthesis ist bestanden, wenn sie mit mindestens fünf Rangpunkten bewertet worden ist.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 4","Unterabschnitt 3",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 44","Abgabe der Bachelorthesis","44",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 43","Freistellung und Betreuung bei der Bachelorthesis","43",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 42","Prüfende für die Bachelorthesis und die Verteidigung der Bachelorthesis","42",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 46","Wiederholung der Bachelorthesis","46",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 47","Zulassung zur Verteidigung der Bachelorthesis und Termin","47",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 48","Bestandteile der Verteidigung der Bachelorthesis und Protokoll","48",[],false]