[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-go__1982-11":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":45,"is_thin":46},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"go__1982","Gebührenordnung für Ärzte","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1982-11-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgo__1982\u002Fxml.zip",1235048,"§ 11","11","Zahlung durch öffentliche Leistungsträger",null,"(1) Wenn ein Leistungsträger im Sinne des § 12 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch oder ein sonstiger öffentlich-rechtlicher Kostenträger die Zahlung leistet, sind die ärztlichen Leistungen nach den Gebührensätzen des Gebührenverzeichnisses (§ 5 Abs. 1 Satz 2) zu berechnen.\n(2) Absatz 1 findet nur Anwendung, wenn dem Arzt vor der Inanspruchnahme eine von dem die Zahlung Leistenden ausgestellte Bescheinigung vorgelegt wird. In dringenden Fällen kann die Bescheinigung auch nachgereicht werden.","GO__1982 - § 11 Zahlung durch öffentliche Leistungsträger\n\n(1) Wenn ein Leistungsträger im Sinne des § 12 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch oder ein sonstiger öffentlich-rechtlicher Kostenträger die Zahlung leistet, sind die ärztlichen Leistungen nach den Gebührensätzen des Gebührenverzeichnisses (§ 5 Abs. 1 Satz 2) zu berechnen.\n(2) Absatz 1 findet nur Anwendung, wenn dem Arzt vor der Inanspruchnahme eine von dem die Zahlung Leistenden ausgestellte Bescheinigung vorgelegt wird. In dringenden Fällen kann die Bescheinigung auch nachgereicht werden.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 10","Ersatz von Auslagen","10",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 9","Reiseentschädigung","9",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 8","Wegegeld","8",[35,39,42],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 12","Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung, Rechnung","12",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"§ 13","13",{"norm_key":43,"title":17,"slug":44},"§ 14","14",[],false]