[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-gpsgv_2-9":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"gpsgv_2","Zweite Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug)","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2011-07-07","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgpsgv_2\u002Fxml.zip",1235286,"§ 9","9","Identifizierung der Wirtschaftsakteure",null,"Die Wirtschaftsakteure benennen den Marktüberwachungsbehörden auf deren Verlangen diejenigen Wirtschaftsakteure, 1.von denen sie ein Spielzeug bezogen haben und\n2.an die sie ein Spielzeug abgegeben haben.\nDer Hersteller muss die in Satz 1 genannten Informationen über einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem Inverkehrbringen bereithalten. Die übrigen Wirtschaftsakteure müssen die in Satz 1 genannten Informationen über einen Zeitraum von zehn Jahren nach dem Bezug des Spielzeugs bereithalten.","GPSGV_2 - § 9 Identifizierung der Wirtschaftsakteure\n\nDie Wirtschaftsakteure benennen den Marktüberwachungsbehörden auf deren Verlangen diejenigen Wirtschaftsakteure, 1.von denen sie ein Spielzeug bezogen haben und\n2.an die sie ein Spielzeug abgegeben haben.\nDer Hersteller muss die in Satz 1 genannten Informationen über einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem Inverkehrbringen bereithalten. Die übrigen Wirtschaftsakteure müssen die in Satz 1 genannten Informationen über einen Zeitraum von zehn Jahren nach dem Bezug des Spielzeugs bereithalten.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 8","Umstände, unter denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten","8",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 7","Pflichten der Händler","7",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 6","Pflichten der Einführer","6",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 10","Wesentliche Sicherheitsanforderungen","10",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 11","Warnhinweise","11",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 12","EG-Konformitätserklärung","12",[],false]