[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-grsidav-1b":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":30,"citing_decisions":43,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"grsidav","Verordnung über den automatisierten Datenabgleich bei Leistungen\nder Grundsicherung für Arbeitsuchende","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2005-07-27","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgrsidav\u002Fxml.zip",9741173,"§ 1b","1b","Verfahren bei der Kopfstelle",null,"(1) Die Kopfstelle 1.übermittelt der Bundesagentur für Arbeit (als Träger der Arbeitsförderung), der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, der Deutschen Post AG (für die übrigen Träger der Rentenversicherung und der Unfallversicherung), dem Bundeszentralamt für Steuern und der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (Auskunftstellen) bis zum Ende des ersten Monats, der auf den Abgleichszeitraum folgt, die Anfragedatensätze; sie übermittelt dem Bundeszentralamt für Steuern einen um die Daten \"Versicherungsnummer\" und \"Geburtsort\" verminderten Anfragedatensatz,\n2.veranlasst den Datenabgleich bei der Datenstelle der Rentenversicherung nach § 2 Absatz 6.\nKann eine Versicherungsnummer nicht ermittelt werden, erfolgt die Übermittlung nur, wenn ein Datenabgleich ohne Versicherungsnummer möglich ist.\n(2) Die Kopfstelle übermittelt der Bundesagentur für Arbeit und den zugelassenen kommunalen Trägern zu von ihnen übermittelten Anfragedatensätzen die Antwortdatensätze in den Fällen 1.des § 52 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bis zum Ende des zweiten Monats und\n2.des § 52 Absatz 1 Satz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bis zum Ende des Monats,\nder auf den Abgleichszeitraum folgt.","GRSIDAV - § 1b Verfahren bei der Kopfstelle\n\n(1) Die Kopfstelle 1.übermittelt der Bundesagentur für Arbeit (als Träger der Arbeitsförderung), der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, der Deutschen Post AG (für die übrigen Träger der Rentenversicherung und der Unfallversicherung), dem Bundeszentralamt für Steuern und der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (Auskunftstellen) bis zum Ende des ersten Monats, der auf den Abgleichszeitraum folgt, die Anfragedatensätze; sie übermittelt dem Bundeszentralamt für Steuern einen um die Daten \"Versicherungsnummer\" und \"Geburtsort\" verminderten Anfragedatensatz,\n2.veranlasst den Datenabgleich bei der Datenstelle der Rentenversicherung nach § 2 Absatz 6.\nKann eine Versicherungsnummer nicht ermittelt werden, erfolgt die Übermittlung nur, wenn ein Datenabgleich ohne Versicherungsnummer möglich ist.\n(2) Die Kopfstelle übermittelt der Bundesagentur für Arbeit und den zugelassenen kommunalen Trägern zu von ihnen übermittelten Anfragedatensätzen die Antwortdatensätze in den Fällen 1.des § 52 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bis zum Ende des zweiten Monats und\n2.des § 52 Absatz 1 Satz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bis zum Ende des Monats,\nder auf den Abgleichszeitraum folgt.",{},[22,26],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 1a","Verfahren bei den zugelassenen kommunalen Trägern","1a",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 1","Verfahren bei der Bundesagentur für Arbeit","1",[31,35,39],{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 2","Verfahren bei den Auskunftsstellen und der Datenstelle der Rentenversicherung","2",{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 3","Anforderungen an die Datenübermittlung","3",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 4","Einzelheiten des Datenabgleichverfahrens","4",[44],{"title":45,"ecli":46,"leitsatz":47,"date":48,"source_url":49,"source_type":50},"BSG, Urt. v. 24.04.2015 – B 4 AS 39\u002F14 R","ECLI:DE:BSG:2015:240415UB4AS3914R0","Der automatisierte Datenabgleich des SGB 2-Trägers mit dem Bundeszentralamt für Steuern ist verfassungsgemäß.","2015-04-24","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KSRE135471508.zip","rechtsprechung",false]