[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-grwv_2010-1":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":22,"citing_decisions":35,"is_thin":36},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"grwv_2010","Verordnung zum Schutz des Grundwassers","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2010-11-09","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgrwv_2010\u002Fxml.zip",1235867,"§ 1","1","Begriffsbestimmungen",null,"Für diese Verordnung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: 1.Schwellenwertdie Konzentration eines Schadstoffes, einer Schadstoffgruppe oder der Wert eines Verschmutzungsindikators im Grundwasser, die zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt festgelegt werden;\n2.Hintergrundwertder in einem Grundwasserkörper nicht oder nur unwesentlich durch menschliche Tätigkeit beeinflusste Konzentrationswert eines Stoffes oder der Wert eines Verschmutzungsindikators;\n3.signifikanter und anhaltender steigender Trendjede statistisch signifikante, ökologisch bedeutsame und auf menschliche Tätigkeiten zurückzuführende Zunahme der Konzentration eines Schadstoffes oder einer Schadstoffgruppe oder eine nachteilige Veränderung eines Verschmutzungsindikators im Grundwasser;\n4.Eintrageine Gewässerbenutzung gemäß § 9 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 2 Nummer 2 bis 4 des Wasserhaushaltsgesetzes;\n5.denitrifizierende VerhältnisseVerhältnisse, bei denen die für den Denitrifikationsprozess im Grundwasser erforderlichen natürlichen Bedingungen gegeben sind; dies sind insbesondere das Vorliegen sauerstoffarmer Verhältnisse und das Vorhandensein von Abbauprodukten von Denitrifikationsprozessen im Grundwasser wie gelöstes Eisen(II) oder Sulfat.","GRWV_2010 - § 1 Begriffsbestimmungen\n\nFür diese Verordnung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: 1.Schwellenwertdie Konzentration eines Schadstoffes, einer Schadstoffgruppe oder der Wert eines Verschmutzungsindikators im Grundwasser, die zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt festgelegt werden;\n2.Hintergrundwertder in einem Grundwasserkörper nicht oder nur unwesentlich durch menschliche Tätigkeit beeinflusste Konzentrationswert eines Stoffes oder der Wert eines Verschmutzungsindikators;\n3.signifikanter und anhaltender steigender Trendjede statistisch signifikante, ökologisch bedeutsame und auf menschliche Tätigkeiten zurückzuführende Zunahme der Konzentration eines Schadstoffes oder einer Schadstoffgruppe oder eine nachteilige Veränderung eines Verschmutzungsindikators im Grundwasser;\n4.Eintrageine Gewässerbenutzung gemäß § 9 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 2 Nummer 2 bis 4 des Wasserhaushaltsgesetzes;\n5.denitrifizierende VerhältnisseVerhältnisse, bei denen die für den Denitrifikationsprozess im Grundwasser erforderlichen natürlichen Bedingungen gegeben sind; dies sind insbesondere das Vorliegen sauerstoffarmer Verhältnisse und das Vorhandensein von Abbauprodukten von Denitrifikationsprozessen im Grundwasser wie gelöstes Eisen(II) oder Sulfat.",{},[],[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 2","Bestimmung und Beschreibung der Grundwasserkörper","2",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 3","Gefährdete Grundwasserkörper","3",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Einstufung des mengenmäßigen Grundwasserzustands","4",[],false]