[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-gtditzbundvdv-18":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"gtditzbundvdv","Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Informationstechnikzentrum Bund","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2020-11-13","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgtditzbundvdv\u002Fxml.zip",1236159,"§ 18","18","Bewertung der berufspraktischen Studienzeiten, Bescheinigung","Vorbereitungsdienst","(1) Nach Abschluss eines Ausbildungsabschnitts bewertet die Ausbildungsleitung die fachlichen Leistungen sowie die methodischen und die sozialen Kompetenzen der Anwärterinnen und Anwärter nach § 6 und erteilt hierüber eine Bescheinigung.\n(2) In der Bescheinigung nach Absatz 1 sind auch anzugeben: 1.die Dauer und die Unterbrechungen des Ausbildungsabschnitts sowie\n2.die konkreten Ausbildungsinhalte des Ausbildungsabschnitts.\n(3) Die Bewertung ist mit der Anwärterin oder dem Anwärter zu besprechen.","GTDITZBUNDVDV - Vorbereitungsdienst - § 18 Bewertung der berufspraktischen Studienzeiten, Bescheinigung\n\n(1) Nach Abschluss eines Ausbildungsabschnitts bewertet die Ausbildungsleitung die fachlichen Leistungen sowie die methodischen und die sozialen Kompetenzen der Anwärterinnen und Anwärter nach § 6 und erteilt hierüber eine Bescheinigung.\n(2) In der Bescheinigung nach Absatz 1 sind auch anzugeben: 1.die Dauer und die Unterbrechungen des Ausbildungsabschnitts sowie\n2.die konkreten Ausbildungsinhalte des Ausbildungsabschnitts.\n(3) Die Bewertung ist mit der Anwärterin oder dem Anwärter zu besprechen.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 3",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 17","Ausbildende","17",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 16","Ausbildungsleitung","16",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 15","Berufspraktische Studienzeiten","15",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 19","Zeugnis über die berufspraktischen Studienzeiten, Rangpunktzahl der berufspraktischen Studienzeiten","19",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 20","Laufbahnprüfung","20",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 21","Prüfungskommission","21",[],false]