[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-gvg-186":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":70},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"gvg","Gerichtsverfassungsgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1950-09-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgvg\u002Fxml.zip",1236437,"§ 186","186",null,"Gerichtssprache","(1) Die Verständigung mit einer hör- oder sprachbehinderten Person erfolgt nach ihrer Wahl mündlich, schriftlich oder mit Hilfe einer die Verständigung ermöglichenden Person, die vom Gericht hinzuzuziehen ist. Für die mündliche und schriftliche Verständigung hat das Gericht die geeigneten technischen Hilfsmittel bereitzustellen. Die hör- oder sprachbehinderte Person ist auf ihr Wahlrecht hinzuweisen.\n(2) Das Gericht kann eine schriftliche Verständigung verlangen oder die Hinzuziehung einer Person als Dolmetscher anordnen, wenn die hör- oder sprachbehinderte Person von ihrem Wahlrecht nach Absatz 1 keinen Gebrauch gemacht hat oder eine ausreichende Verständigung in der nach Absatz 1 gewählten Form nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist.\n(3) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bestimmt durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, 1.den Umfang des Anspruchs auf Bereitstellung von geeigneten Kommunikationshilfen gemäß den Absätzen 1 und 2,\n2.die Grundsätze einer angemessenen Vergütung für den Einsatz von Kommunikationshilfen gemäß den Absätzen 1 und 2,\n3.die geeigneten Kommunikationshilfen, mit Hilfe derer die in den Absätzen 1 und 2 genannte Verständigung zu gewährleisten ist, und\n4.ob und wie die Person mit Hör- oder Sprachbehinderung mitzuwirken hat.","GVG - Gerichtssprache - § 186\n\n(1) Die Verständigung mit einer hör- oder sprachbehinderten Person erfolgt nach ihrer Wahl mündlich, schriftlich oder mit Hilfe einer die Verständigung ermöglichenden Person, die vom Gericht hinzuzuziehen ist. Für die mündliche und schriftliche Verständigung hat das Gericht die geeigneten technischen Hilfsmittel bereitzustellen. Die hör- oder sprachbehinderte Person ist auf ihr Wahlrecht hinzuweisen.\n(2) Das Gericht kann eine schriftliche Verständigung verlangen oder die Hinzuziehung einer Person als Dolmetscher anordnen, wenn die hör- oder sprachbehinderte Person von ihrem Wahlrecht nach Absatz 1 keinen Gebrauch gemacht hat oder eine ausreichende Verständigung in der nach Absatz 1 gewählten Form nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist.\n(3) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bestimmt durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, 1.den Umfang des Anspruchs auf Bereitstellung von geeigneten Kommunikationshilfen gemäß den Absätzen 1 und 2,\n2.die Grundsätze einer angemessenen Vergütung für den Einsatz von Kommunikationshilfen gemäß den Absätzen 1 und 2,\n3.die geeigneten Kommunikationshilfen, mit Hilfe derer die in den Absätzen 1 und 2 genannte Verständigung zu gewährleisten ist, und\n4.ob und wie die Person mit Hör- oder Sprachbehinderung mitzuwirken hat.",{"titel":21},"Fünfzehnter Titel",[23,26,29],{"norm_key":24,"title":16,"slug":25},"§ 185","185",{"norm_key":27,"title":16,"slug":28},"§ 184b","184b",{"norm_key":30,"title":16,"slug":31},"§ 184a","184a",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":16,"slug":35},"§ 187","187",{"norm_key":37,"title":16,"slug":38},"§ 188","188",{"norm_key":40,"title":16,"slug":41},"§ 189","189",[43,49,55,60,66],{"title":44,"ecli":45,"leitsatz":16,"date":46,"source_url":47,"source_type":48},"BSG, Beschl. v. 18.09.2023 – B 9 SB 11\u002F23 B","ECLI:DE:BSG:2023:180923BB9SB1123B0","2023-09-18","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KSRE145830112.zip","rechtsprechung",{"title":50,"ecli":51,"leitsatz":52,"date":53,"source_url":54,"source_type":48},"BGH, Beschl. v. 27.06.2018 – XII ZB 601\u002F17","ECLI:DE:BGH:2018:270618BXIIZB601.17.0","1. Das Betreuungsgericht hat im Rahmen der Anhörung des Betroffenen auch nonverbale Kommunikationsmöglichkeiten mit ihm zu nutzen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 28. September 2016, XII ZB 269\u002F16, FamRZ 2016, 2093).\n2. Ist dem Betroffenen eine Äußerung zur Betreuerwahl im Zeitpunkt der gerichtlichen Anhörung nicht (mehr) möglich, muss das Gericht prüfen, ob außerhalb der Anhörung erfolgte Äußerungen des Betroffenen herangezogen werden können.\n3. Zur Rücksichtnahme auf einen negativen Betreuerwunsch des Betroffenen in Bezug auf einen konkreten Angehörigen.","2018-06-27","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE301712018.zip",{"title":56,"ecli":57,"leitsatz":16,"date":58,"source_url":59,"source_type":48},"BSG, Beschl. v. 21.12.2017 – B 9 SB 61\u002F17 B","ECLI:DE:BSG:2017:211217BB9SB6117B0","2017-12-21","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KSRE134581712.zip",{"title":61,"ecli":62,"leitsatz":63,"date":64,"source_url":65,"source_type":48},"BSG, Beschl. v. 28.09.2017 – B 3 KR 7\u002F17 B","ECLI:DE:BSG:2017:280917BB3KR717B0","1. Die im Gerichtsverfassungsgesetz (juris: GVG) geregelte Fürsorgepflicht, in der mündlichen Verhandlung ausreichende Verständigungsmöglichkeiten mit einer hör- oder sprachbehinderten Person sicherzustellen, ist in vollem Umfang dem Gericht zugewiesen.\n2. Die Verletzung dieser Pflicht ist kein absoluter Revisionsgrund, sondern begründet gegebenenfalls einen Verstoß gegen eine spezielle Form der Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl BSG vom 17.8.2009 - B 11 AL 11\u002F09 B).\n3. Eine dem krankenversicherungsrechtlichen Kostenerstattungsanspruch entgegenstehende Vorfestlegung liegt nicht schon dann vor, wenn der Versicherte es ablehnt, ein Hörgerät zum Festbetrag auszutesten, und von vornherein feststeht, dass damit eine hinreichende Versorgung nicht erreicht werden kann.","2017-09-28","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KSRE132010209.zip",{"title":67,"ecli":16,"leitsatz":16,"date":68,"source_url":69,"source_type":48},"BGH, Urt. v. 26.01.2011 – 2 StR 338\u002F10","2011-01-26","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-JURE110004532.zip",false]