[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-gwb-115":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":16,"content":17,"enriched_content":18,"hierarchy":19,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":57},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"gwb","Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1998-08-26","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgwb\u002Fxml.zip",1236791,"§ 115","115","Anwendungsbereich","Dieser Abschnitt ist anzuwenden auf die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und die Ausrichtung von Wettbewerben durch öffentliche Auftraggeber.","GWB - Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen - Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber - Anwendungsbereich - § 115 Anwendungsbereich\n\nDieser Abschnitt ist anzuwenden auf die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und die Ausrichtung von Wettbewerben durch öffentliche Auftraggeber.",{"teil":20,"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Teil 4","Abschnitt 2","Unterabschnitt 1",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 114","Monitoring und Vergabestatistik","114",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 113","Verordnungsermächtigung","113",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 112","Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene Tätigkeiten umfassen","112",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 116","Besondere Ausnahmen","116",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 117","Besondere Ausnahmen für Vergaben, die Verteidigungs- oder Sicherheitsaspekte umfassen","117",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 118","Bestimmten Auftragnehmern vorbehaltene öffentliche Aufträge","118",[50],{"title":51,"ecli":52,"leitsatz":53,"date":54,"source_url":55,"source_type":56},"BVerfG, Beschl. v. 08.06.2010 – 1 BvR 2011\u002F07, 1 BvR 2959\u002F07","ECLI:DE:BVerfG:2010:rs20100608.1bvr201107","1. Die Eingliederung des privaten in die Trägerschaft des öffentlichen Rettungsdienstes ist als Eingriff in die Berufsfreiheit jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn dies nach der nicht offensichtlich fehlsamen Einschätzung des Gesetzgebers Verbesserungen bei dem Schutz der Bevölkerung, bei der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung sowie hinsichtlich der Transparenz und Chancengleichheit im Verfahren zur Auswahl der Leistungserbringer erwarten lässt.\n2. Auch bei objektiven Berufszugangsvoraussetzungen, die im Allgemeinen nur zur Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut gerechtfertigt sind, ist bei der verfassungsgerichtlichen Prüfung ein Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers hinsichtlich der Gefahrenlage und des Grades der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts zu beachten.","2010-06-08","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KVRE388791001.zip","rechtsprechung",false]