[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-gwb-126":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":58},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"gwb","Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1998-08-26","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgwb\u002Fxml.zip",1236802,"§ 126","126","Zulässiger Zeitraum für Ausschlüsse","Vergabeverfahren und Auftragsausführung","Wenn ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund vorliegt, keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 ergriffen hat, darf es 1.bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 höchstens fünf Jahre ab dem Tag der rechtskräftigen Verurteilung von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden,\n2.bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 höchstens drei Jahre ab dem betreffenden Ereignis von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.","GWB - Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen - Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber - Vergabeverfahren und Auftragsausführung - § 126 Zulässiger Zeitraum für Ausschlüsse\n\nWenn ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund vorliegt, keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 ergriffen hat, darf es 1.bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 höchstens fünf Jahre ab dem Tag der rechtskräftigen Verurteilung von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden,\n2.bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 höchstens drei Jahre ab dem betreffenden Ereignis von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Teil 4","Abschnitt 2","Unterabschnitt 2",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 125","Selbstreinigung","125",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 124","Fakultative Ausschlussgründe","124",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 123","Zwingende Ausschlussgründe","123",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 127","Zuschlag","127",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 128","Auftragsausführung","128",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 129","Zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen","129",[51],{"title":52,"ecli":53,"leitsatz":54,"date":55,"source_url":56,"source_type":57},"C-124\u002F17 – Vossloh Laeis GmbH gegen Stadtwerke München GmbH","ECLI:EU:C:2018:855","Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 2014\u002F24\u002FEU – Art. 57 – Richtlinie 2014\u002F25\u002FEU – Art. 80 – Vergabe öffentlicher Aufträge – Verfahren – Ausschlussgründe – Höchstzulässiger Zeitraum des Ausschlusses – Obliegenheit des Wirtschaftsteilnehmers, zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit mit dem öffentlichen Auftraggeber zusammenzuarbeiten","2018-10-24","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:62017CJ0124","eurlex_caselaw",false]