[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-gwb-166":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"gwb","Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1998-08-26","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgwb\u002Fxml.zip",1236842,"§ 166","166","Mündliche Verhandlung","Verfahren vor der Vergabekammer","(1) Die Vergabekammer entscheidet aufgrund einer mündlichen Verhandlung, die sich auf einen Termin beschränken soll. Alle Beteiligten haben Gelegenheit zur Stellungnahme. Mit Zustimmung der Beteiligten oder bei Unzulässigkeit oder bei offensichtlicher Unbegründetheit des Antrags kann nach Lage der Akten entschieden werden.\n(2) Auch wenn die Beteiligten in dem Verhandlungstermin nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vertreten sind, kann in der Sache verhandelt und entschieden werden.","GWB - Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen - Verfahren vor der Vergabekammer - § 166 Mündliche Verhandlung\n\n(1) Die Vergabekammer entscheidet aufgrund einer mündlichen Verhandlung, die sich auf einen Termin beschränken soll. Alle Beteiligten haben Gelegenheit zur Stellungnahme. Mit Zustimmung der Beteiligten oder bei Unzulässigkeit oder bei offensichtlicher Unbegründetheit des Antrags kann nach Lage der Akten entschieden werden.\n(2) Auch wenn die Beteiligten in dem Verhandlungstermin nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vertreten sind, kann in der Sache verhandelt und entschieden werden.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil 4","Abschnitt 2",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 165","Akteneinsicht","165",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 164","Aufbewahrung vertraulicher Unterlagen","164",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 163","Untersuchungsgrundsatz","163",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 167","Beschleunigung","167",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 168","Entscheidung der Vergabekammer","168",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 169","Aussetzung des Vergabeverfahrens","169",[],false]