[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-gwb-178":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"gwb","Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1998-08-26","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgwb\u002Fxml.zip",1236854,"§ 178","178","Beschwerdeentscheidung","Sofortige Beschwerde","Hält das Gericht die Beschwerde für begründet, so hebt es die Entscheidung der Vergabekammer auf. In diesem Fall entscheidet das Gericht in der Sache selbst oder spricht die Verpflichtung der Vergabekammer aus, unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts über die Sache erneut zu entscheiden. Auf Antrag stellt es fest, ob das Unternehmen, das die Nachprüfung beantragt hat, durch den Auftraggeber in seinen Rechten verletzt ist. § 168 Absatz 2 gilt entsprechend.","GWB - Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen - Sofortige Beschwerde - § 178 Beschwerdeentscheidung\n\nHält das Gericht die Beschwerde für begründet, so hebt es die Entscheidung der Vergabekammer auf. In diesem Fall entscheidet das Gericht in der Sache selbst oder spricht die Verpflichtung der Vergabekammer aus, unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts über die Sache erneut zu entscheiden. Auf Antrag stellt es fest, ob das Unternehmen, das die Nachprüfung beantragt hat, durch den Auftraggeber in seinen Rechten verletzt ist. § 168 Absatz 2 gilt entsprechend.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil 4","Abschnitt 3",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 177","Ende des Vergabeverfahrens nach Entscheidung des Beschwerdegerichts","177",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 176","Vorabentscheidung über den Zuschlag","176",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 175","Verfahrensvorschriften","175",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 179","Bindungswirkung und Vorlagepflicht","179",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 180","Schadensersatz bei Rechtsmissbrauch","180",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 181","Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens","181",[],false]