[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-gwb-181":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"gwb","Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1998-08-26","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgwb\u002Fxml.zip",1236857,"§ 181","181","Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens","Sofortige Beschwerde","Hat der Auftraggeber gegen eine den Schutz von Unternehmen bezweckende Vorschrift verstoßen und hätte das Unternehmen ohne diesen Verstoß bei der Wertung der Angebote eine echte Chance gehabt, den Zuschlag zu erhalten, die aber durch den Rechtsverstoß beeinträchtigt wurde, so kann das Unternehmen Schadensersatz für die Kosten der Vorbereitung des Angebots oder der Teilnahme an einem Vergabeverfahren verlangen. Weiterreichende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt.","GWB - Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen - Sofortige Beschwerde - § 181 Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens\n\nHat der Auftraggeber gegen eine den Schutz von Unternehmen bezweckende Vorschrift verstoßen und hätte das Unternehmen ohne diesen Verstoß bei der Wertung der Angebote eine echte Chance gehabt, den Zuschlag zu erhalten, die aber durch den Rechtsverstoß beeinträchtigt wurde, so kann das Unternehmen Schadensersatz für die Kosten der Vorbereitung des Angebots oder der Teilnahme an einem Vergabeverfahren verlangen. Weiterreichende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil 4","Abschnitt 3",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 180","Schadensersatz bei Rechtsmissbrauch","180",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 179","Bindungswirkung und Vorlagepflicht","179",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 178","Beschwerdeentscheidung","178",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 182","Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer","182",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 183","Korrekturmechanismus der Kommission","183",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 184","Unterrichtungspflichten der Nachprüfungsinstanzen","184",[],false]