[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-gwb-3":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":32,"citing_decisions":45,"is_thin":53},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"gwb","Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1998-08-26","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgwb\u002Fxml.zip",1236620,"§ 3","3","Mittelstandskartelle","Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Beschlüsse und abgestimmte Verhaltensweisen","Vereinbarungen zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen und Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen, die die Rationalisierung wirtschaftlicher Vorgänge durch zwischenbetriebliche Zusammenarbeit zum Gegenstand haben, erfüllen die Voraussetzungen des § 2 Absatz 1, wenn 1.dadurch der Wettbewerb auf dem Markt nicht wesentlich beeinträchtigt wird und\n2.die Vereinbarung oder der Beschluss dazu dient, die Wettbewerbsfähigkeit kleiner oder mittlerer Unternehmen zu verbessern.","GWB - Wettbewerbsbeschränkungen - Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Beschlüsse und abgestimmte Verhaltensweisen - § 3 Mittelstandskartelle\n\nVereinbarungen zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen und Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen, die die Rationalisierung wirtschaftlicher Vorgänge durch zwischenbetriebliche Zusammenarbeit zum Gegenstand haben, erfüllen die Voraussetzungen des § 2 Absatz 1, wenn 1.dadurch der Wettbewerb auf dem Markt nicht wesentlich beeinträchtigt wird und\n2.die Vereinbarung oder der Beschluss dazu dient, die Wettbewerbsfähigkeit kleiner oder mittlerer Unternehmen zu verbessern.",{"teil":21,"kapitel":22},"Teil 1","Kapitel 1",[24,28],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 2","Freigestellte Vereinbarungen","2",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 1","Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen","1",[33,37,41],{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 18","Marktbeherrschung","18",{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 19","Verbotenes Verhalten von marktbeherrschenden Unternehmen","19",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 19a","Missbräuchliches Verhalten von Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb","19a",[46],{"title":47,"ecli":48,"leitsatz":49,"date":50,"source_url":51,"source_type":52},"BGH, Urt. v. 26.09.2023 – KZR 73\u002F21","ECLI:DE:BGH:2023:260923UKZR73.21.0","Die Freien Brauer\nEine Kommanditgesellschaft (hier: Verbund mittelständischer Brauereien) darf Rechtsdienstleistungen für ihre Mitglieder (hier: Abtretungsvereinbarungen zur Geltendmachung kartellrechtlicher Schadensersatzforderungen) erbringen, sofern sie zur Wahrung gemeinsamer Interessen gegründet worden ist, ohne Gewinnerzielungsabsicht lediglich eine Kostenpauschale für die bei der Verfolgung der Schadensersatzansprüche entstehenden Allgemeinkosten erhebt und die Rechtsdienstleistung im Rahmen ihres satzungsmäßigen Aufgabenbereichs (hier: gemeinsamer Einkauf von Zucker) erfolgt.","2023-09-26","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE307362023.zip","rechtsprechung",false]