[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-gwg-36":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"gwg","Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2017-06-23","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgwg_2017\u002Fxml.zip",1236968,"§ 36","36","Automatisierter Datenabgleich im europäischen Verbund","Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen","Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen kann im Verbund mit zentralen Meldestellen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein System zum verschlüsselten automatisierten Abgleich von dazu geeigneten Daten, die die nationalen zentralen Meldestellen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung erhoben haben, einrichten und betreiben. Zweck dieses Systems ist es, Kenntnis davon zu erlangen, ob zu einer betreffenden Person bereits durch zentrale Meldestellen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Analyse nach § 30 durchgeführt wurde oder anderweitige Informationen zu dieser Person dort vorliegen.","GWG - Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen - § 36 Automatisierter Datenabgleich im europäischen Verbund\n\nDie Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen kann im Verbund mit zentralen Meldestellen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein System zum verschlüsselten automatisierten Abgleich von dazu geeigneten Daten, die die nationalen zentralen Meldestellen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung erhoben haben, einrichten und betreiben. Zweck dieses Systems ist es, Kenntnis davon zu erlangen, ob zu einer betreffenden Person bereits durch zentrale Meldestellen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Analyse nach § 30 durchgeführt wurde oder anderweitige Informationen zu dieser Person dort vorliegen.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 5",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 35","Datenübermittlung im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit","35",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 34","Informationsersuchen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit","34",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 33","Datenaustausch mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union","33",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 37","Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung personenbezogener Daten aus automatisierter Verarbeitung und bei Speicherung in automatisierten Dateien","37",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 38","Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Vernichtung personenbezogener Daten, die weder automatisiert verarbeitet werden noch in einer automatisierten Datei gespeichert sind","38",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 38a","Protokollierung von Informationsersuchen, Statistik, Verordnungsermächtigung","38a",[],false]