[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-gwkhv-31":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"gwkhv","Verordnung über das Herkunftsnachweisregister für Gas und das Herkunftsnachweisregister für Wärme oder Kälte","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2024-04-25","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgwkhv\u002Fxml.zip",1237035,"§ 31","31","Unterscheidbarkeit","Besondere Anforderungen an die Ausstellung und Entwertung von Herkunftsnachweisen für Wärme oder Kälte","Das Umweltbundesamt stellt sicher, dass ein Herkunftsnachweis für Wärme oder Kälte für thermische Energie, die im Sinne des § 28 Satz 1 Nummer 1 aus oder auf Basis von erneuerbarer Energie erzeugt wurde oder im Sinne des § 28 Satz 1 Nummer 2 aus unvermeidbarer Abwärme stammt, klar zu unterscheiden ist von einem Herkunftsnachweis für Wärme oder Kälte für thermische Energie im Sinne des § 28 Satz 1 Nummer 3 oder 4.","GWKHV - Herkunftsnachweise - Besondere Anforderungen an die Ausstellung und Entwertung von Herkunftsnachweisen für Wärme oder Kälte - § 31 Unterscheidbarkeit\n\nDas Umweltbundesamt stellt sicher, dass ein Herkunftsnachweis für Wärme oder Kälte für thermische Energie, die im Sinne des § 28 Satz 1 Nummer 1 aus oder auf Basis von erneuerbarer Energie erzeugt wurde oder im Sinne des § 28 Satz 1 Nummer 2 aus unvermeidbarer Abwärme stammt, klar zu unterscheiden ist von einem Herkunftsnachweis für Wärme oder Kälte für thermische Energie im Sinne des § 28 Satz 1 Nummer 3 oder 4.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 5","Unterabschnitt 3",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 30","Ausstellung eines Herkunftsnachweises für Wärme oder Kälte für gasbasierte thermische Energie","30",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 29","Ausstellung eines Herkunftsnachweises für Wärme oder Kälte für strombasierte thermische Energie","29",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 28","Ausstellung und Inhalt von Herkunftsnachweisen für Wärme oder Kälte","28",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 32","Zusätzliche Mindestangaben in Herkunftsnachweisen für Wärme oder Kälte","32",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 33","Zusätzliche Angaben in Herkunftsnachweisen für Wärme oder Kälte","33",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 34","Vermarktung thermischer Energie","34",[],false]