[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-gwkhv-32":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"gwkhv","Verordnung über das Herkunftsnachweisregister für Gas und das Herkunftsnachweisregister für Wärme oder Kälte","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2024-04-25","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fgwkhv\u002Fxml.zip",1237036,"§ 32","32","Zusätzliche Mindestangaben in Herkunftsnachweisen für Wärme oder Kälte","Besondere Anforderungen an die Ausstellung und Entwertung von Herkunftsnachweisen für Wärme oder Kälte","(1) Ein Herkunftsnachweis für Wärme oder Kälte muss zusätzlich zu den Angaben nach § 17 die Angaben nach § 15 Absatz 5 enthalten.\n(2) Ein Herkunftsnachweis für Wärme oder Kälte für thermische Energie auf Basis von Gas aus erneuerbaren Energien oder auf Basis von kohlenstoffarmem Gas muss die Angaben nach § 30 Absatz 2 enthalten.","GWKHV - Herkunftsnachweise - Besondere Anforderungen an die Ausstellung und Entwertung von Herkunftsnachweisen für Wärme oder Kälte - § 32 Zusätzliche Mindestangaben in Herkunftsnachweisen für Wärme oder Kälte\n\n(1) Ein Herkunftsnachweis für Wärme oder Kälte muss zusätzlich zu den Angaben nach § 17 die Angaben nach § 15 Absatz 5 enthalten.\n(2) Ein Herkunftsnachweis für Wärme oder Kälte für thermische Energie auf Basis von Gas aus erneuerbaren Energien oder auf Basis von kohlenstoffarmem Gas muss die Angaben nach § 30 Absatz 2 enthalten.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 5","Unterabschnitt 3",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 31","Unterscheidbarkeit","31",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 30","Ausstellung eines Herkunftsnachweises für Wärme oder Kälte für gasbasierte thermische Energie","30",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 29","Ausstellung eines Herkunftsnachweises für Wärme oder Kälte für strombasierte thermische Energie","29",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 33","Zusätzliche Angaben in Herkunftsnachweisen für Wärme oder Kälte","33",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 34","Vermarktung thermischer Energie","34",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 35","Entwertung","35",[],false]