[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-hadvdv-22":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"hadvdv","Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Auswärtigen Dienst","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2025-03-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fhadvdv\u002Fxml.zip",1237245,"§ 22","22","Bewertung der Leistungen","Laufbahnprüfung","(1) Die Leistungen der Anwärterinnen und Anwärter im Rahmen der Ausbildung sowie der Laufbahnprüfung werden wie folgt bewertet:\nProzentualer Anteil der erreichten Punktzahl an dererreichbaren Punktzahl\tRangpunkte\tNote\tErläuterung\n1\t2\t3\t4\n1\t100,00 bis 93,70\t15\tsehr gut\teine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht\n2\t 93,69 bis 87,50\t14\n3\t 87,49 bis 83,40\t13\tgut\teine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht\n4\t 83,39 bis 79,20\t12\n5\t 79,19 bis 75,00\t11\n6\t 74,99 bis 70,90\t10\tbefriedigend\teine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht\n7\t 70,89 bis 66,70\t9\n8\t 66,69 bis 62,50\t8\n9\t 62,49 bis 58,40\t7\tausreichend\teine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht\n10\t 58,39 bis 54,20\t6\n11\t 54,19 bis 50,00\t5\n12\t 49,99 bis 41,70\t4\tmangelhaft\teine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können\n13\t 41,69 bis 33,40\t3\n14\t 33,39 bis 25,00\t2\n15\t 24,99 bis 12,50\t1\tungenügend\teine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können\n16\t 12,49 bis  0,00\t0\n(2) Bei der Bewertung sind neben der fachlichen Leistung auch die Gliederung sowie das Ausdrucksvermögen zu berücksichtigen.\n(3) Die Prüfungskommission vergibt für jeden Prüfungsteil ganze Rangpunkte. Die Rangpunkte für die Fach- und Sprachprüfungen sowie die Abschlussprüfung ermittelt die Prüfungskommission gemäß der vorgesehenen Gewichtung (§ 17 Absatz 6 Satz 2 und § 18 Absatz 2) als Durchschnittsrangpunkte aus den Rangpunkten der dazugehörigen Prüfungsteile. Durchschnittsrangpunkte werden auf zwei Nachkommastellen ohne Auf- oder Abrunden berechnet. Für die Bildung der Note werden die Durchschnittsrangpunkte kaufmännisch auf volle Rangpunkte gerundet.","HADVDV - Laufbahnprüfung - § 22 Bewertung der Leistungen\n\n(1) Die Leistungen der Anwärterinnen und Anwärter im Rahmen der Ausbildung sowie der Laufbahnprüfung werden wie folgt bewertet:\nProzentualer Anteil der erreichten Punktzahl an dererreichbaren Punktzahl\tRangpunkte\tNote\tErläuterung\n1\t2\t3\t4\n1\t100,00 bis 93,70\t15\tsehr gut\teine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht\n2\t 93,69 bis 87,50\t14\n3\t 87,49 bis 83,40\t13\tgut\teine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht\n4\t 83,39 bis 79,20\t12\n5\t 79,19 bis 75,00\t11\n6\t 74,99 bis 70,90\t10\tbefriedigend\teine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht\n7\t 70,89 bis 66,70\t9\n8\t 66,69 bis 62,50\t8\n9\t 62,49 bis 58,40\t7\tausreichend\teine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht\n10\t 58,39 bis 54,20\t6\n11\t 54,19 bis 50,00\t5\n12\t 49,99 bis 41,70\t4\tmangelhaft\teine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können\n13\t 41,69 bis 33,40\t3\n14\t 33,39 bis 25,00\t2\n15\t 24,99 bis 12,50\t1\tungenügend\teine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können\n16\t 12,49 bis  0,00\t0\n(2) Bei der Bewertung sind neben der fachlichen Leistung auch die Gliederung sowie das Ausdrucksvermögen zu berücksichtigen.\n(3) Die Prüfungskommission vergibt für jeden Prüfungsteil ganze Rangpunkte. 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