[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-hagdv_1-6":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"hagdv_1","Erste Rechtsverordnung zur Durchführung des Heimarbeitsgesetzes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1951-08-09","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fhagdv_1\u002Fxml.zip",1237338,"§ 6","6","Beteiligung des Heimarbeitsausschusses","Verfahren vor den Heimarbeitsausschüssen","Ist die Oberste Arbeitsbehörde des Landes oder die von ihr bestimmte Stelle verpflichtet, sich mit dem Heimarbeitsausschuß ins Benehmen zu setzen (§ 10 Satz 2 HAG), so ist der Vorsitzende des Heimarbeitsausschusses rechtzeitig von der beabsichtigten Maßnahme zu verständigen. Die Maßnahme soll erst erfolgen, nachdem der Heimarbeitsausschuß durch einen Beschluß (§ 4 Abs. 3 HAG) seine Stellungnahme festgelegt und der Arbeitsbehörde mitgeteilt hat. Der Beschluß des Heimarbeitsausschusses kann schriftlich herbeigeführt werden.","HAGDV_1 - Verfahren vor den Heimarbeitsausschüssen - § 6 Beteiligung des Heimarbeitsausschusses\n\nIst die Oberste Arbeitsbehörde des Landes oder die von ihr bestimmte Stelle verpflichtet, sich mit dem Heimarbeitsausschuß ins Benehmen zu setzen (§ 10 Satz 2 HAG), so ist der Vorsitzende des Heimarbeitsausschusses rechtzeitig von der beabsichtigten Maßnahme zu verständigen. Die Maßnahme soll erst erfolgen, nachdem der Heimarbeitsausschuß durch einen Beschluß (§ 4 Abs. 3 HAG) seine Stellungnahme festgelegt und der Arbeitsbehörde mitgeteilt hat. Der Beschluß des Heimarbeitsausschusses kann schriftlich herbeigeführt werden.",{"abschnitt":21},"Dritter Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 5","Verfahren vor den Heimarbeitsausschüssen allgemein","5",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 4","Beisitzer","4",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 3","Vorsitzender","3",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 7","Zustimmungsverfahren","7",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 8","Entgeltausschüsse","8",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 9","Listenführung","9",[],false]